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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Bayerischer Bezirketag: Resolution zur Kostenübernahme für Jugendhilfekosten volljähriger, ehemals unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA)

13. Oktober 2016 by Klaus Kohnen

Das bayerische Recht verpflichtet die Bezirke, den Landkreisen und kreisfreien Städten die Jugendhilfekosten für minderjährig einreisende unbegleitete Ausländer (UMA) zu erstatten. Solange diese minderjährig sind, erhalten die Bezirke diese Ausgaben wiederum vom Freistaat erstattet. In vielen Fällen besteht für einen Übergangszeitraum auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres ein weiterer Jugendhilfebedarf. Da der Freistaat diese Kosten jedoch bisher nicht erstattet, muss ein erheblicher Teil der Jugendhilfekosten für Flüchtlinge kommunal über die Bezirksumlage finanziert werden. Aktuell werden in Bayern rund 3.400 volljährige Flüchtlinge in der Jugendhilfe versorgt. Die Kostenerstattungen belasten die Umlagezahler im Jahr 2016 bereits mit € 140 Mio. Da die Mehrzahl der UMA in Bayern im Jahr 2015 und früher hier aufgenommen wurde, nimmt der Anteil der Volljährigen stetig zu. Die Kostenbelastung des Freistaats für Minderjährige geht entsprechend zurück. Diese Entwicklung wird sich in den kommenden beiden Jahren noch verstärken.

Die finanzielle Belastung der Kommunen durch die wachsende Zahl volljährig gewordener UMA, die noch in der Jugendhilfe versorgt werden müssen, ist auch angesichts der finanziellen Verbesserungen, die die Länder beim Bund für die Kosten der Integration erreicht haben, nicht weiter tragbar. Sowohl der Zustrom dieser jungen Menschen, als auch das Regelwerk, wonach diese in der Jugendhilfe versorgt werden müssen, liegen nicht in kommunaler Verantwortung. Angesichts der kommunalen Herausforderungen bei der Integration der Flüchtlinge ist eine weitere Kommunalisierung dieser Kosten nicht mehr vertretbar.

Daher beschließt der Hauptausschuss des Bayerischen Bezirketags am 13.10.2016 folgende Resolution:

  • Die Bayerische Staatsregierung wird dringend aufgefordert, die Kosten für die Versorgung von unbegleitet eingereisten minderjährigen Ausländern in der Jugendhilfe vollständig zu refinanzieren. Dies muss die Jugendhilfeleistungen mit einschließen, die diese Heranwachsenden im Einzelfall auch nach Erreichen der Volljährigkeit noch benötigen. Um die kommunalen Herausforderungen der Integration in den kommenden Jahren zu bewältigen, ist ein staatlicher Mitteleinsatz an dieser Stelle unerlässlich.
  • Der Bayerische Bezirketag sieht darüber hinaus die Notwendigkeit, die gesetzlichen Regelungen zur ausnahmslosen Versorgung der unbegleitet und minderjährig eingereisten Ausländer im System der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Kriterien für eine bedarfsgerechte Unterbringung und Betreuung insbesondere der jungen Volljährigen zu überprüfen.

Bayerischer Bezirketag, Pressemitteilung v. 13.10.2016

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Kategorie: Bayern, Bund (Positionen des Freistaats), Demografie/ Integration, Familie, Kinder & Jugend, Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht Schlagwörter: 17/15589, Anzeigen DemInt, Anzeigen genot, Bedarfe in der Kinder- und Jugendhilfe, Kostenübernahme UMA nach Volljährigkeit

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