Gesetzgebung

Staatskanzlei: Zum Bundesrat am 14. Oktober 2016

Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Harte Verhandlungen haben sich gelohnt, Erbschaftsteuerreform ist ein Erfolg für unseren Mittelstand / Zukünftige Regulierung des Bankensektors darf kleine und mittlere Banken nicht unangemessen benachteiligen / Bei Gesundheitssorge durch bessere Beistandsmöglichkeiten mehr Rechtssicherheit für Ehegatten und Lebenspartner sowie die behandelnden Ärzte schaffen“

Zur Erbschaftsteuerreform (TOP 5)

Die Staatsregierung begrüßt das Gesetz zur Erbschaftsteuerreform. Bayerns Bundesratsminister Dr. Marcel Huber:

Die Erbschaftsteuer hat standortpolitische Bedeutung. Die Staatsregierung hat sich deshalb während des gesamten Beratungsprozesses für die Anliegen sowohl der im internationalen Wettbewerb stehenden Familienunternehmen als auch der kleinen und mittleren Betriebe stark gemacht. Das Vermittlungsergebnis zeigt: Die harten Verhandlungen in den letzten Monaten haben sich gelohnt. Es ist uns gelungen, bei der Übertragung von Unternehmen an die nachfolgende Generation übermäßige Steuerbelastungen zu verhindern. Firmenerben haben auch künftig die erforderlichen steuerlichen Rahmenbedingungen, um das Unternehmen fortzuführen und Arbeitsplätze zu sichern. Die Liquidität für Investitionen bleibt erhalten. Das ist ein Erfolg für unseren Mittelstand.“

Bayern konnte u.a. erreichen, dass die Beschäftigtenzahl, bis zu der der Erhalt der Arbeitsplätze nicht konkret nachgewiesen werden muss, bei fünf festgeschrieben wird und nicht nur bei drei liegt. Das bedeutet für kleine Betriebe eine wesentliche Entlastung von bürokratischem Aufwand. Wichtig war der Staatsregierung auch die Schaffung einer Investitionsklausel, durch die Investitionsvorhaben des Erblassers von den Erben durchgeführt werden können, ohne dass hierfür vorgesehene Liquidität wegbesteuert wird. Ein besonderer Erfolg ist zudem, dass bei dem zu besteuernden Wert des Unternehmens unter bestimmten Voraussetzungen ein pauschaler Vorwegabschlag von bis zu 30% gemacht wird. Das ist für den weiteren Bestand mittlerer und großer Familiengesellschaften bedeutsam, da deren Gesellschafter die Erbschaftsteuer häufig nicht aus den laufenden Erträgen oder dem vorhandenen freien Vermögen zahlen können.

Auch wenn das Gesetzgebungsverfahren nunmehr abgeschlossen ist, strebt die Staatsregierung weiterhin eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer an.

Huber: „Bayern will mit niedrigen Steuersätzen ein klares Signal vor allem auch für die Mittelständler setzen. Wir wollen deutlich machen, dass sich Leistung lohnt und der Mut zum Unternehmertum dem Allgemeinwohl dient. Die Erbschaftsteuer bleibt also weiter auf unserer politischen Agenda.“

Bayerische Bundesratsinitiative zur geplanten Reform der Bankenaufsicht (TOP 44)

Bayern wendet sich bei der zukünftigen Regulierung des Bankensektors gegen weitere Verschärfungen für kleine und mittlere Banken und stellt dazu am Freitag eine Bundesratsentschließung vor.

Huber: „Es geht darum, mit unserer bewährten Bankenstruktur auch die Finanzierung unserer mittelständischen Wirtschaft zu sichern. Kredite von Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken sind die Hauptfinanzierungsquelle der kleinen und mittleren Unternehmen. Diese Banken haben sich als ihr verlässlicher Partner erwiesen und tragen damit maßgeblich zur positiven wirtschaftlichen Entwicklung bei. Für das dynamische Wachstum sind sie von entscheidender Bedeutung.“

Nach Auffassung der Staatsregierung war es richtig, durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht nach der Finanzkrise im Rahmen einer Reformagenda Maßnahmen zur Stärkung der Solidität der Banken und der Stabilität des Bankensektors in die Wege zu leiten. Eine weitere Ausdehnung regulatorischer Anforderungen durch das aktuelle Reformpaket droht aber gerade kleine und mittelständische Banken und Sparkassen massiv zu überfordern. Bayern mahnt daher eine strikte Beachtung des Proportionalitätsprinzips an.

Huber: „Unsere Sparkassen, Genossenschaftsbanken und kleinen Privatbanken sind mit international operierenden Großbanken nicht vergleichbar. Die Regulierungsansätze sind jedoch häufig auf das Geschäftsmodell und die Risikolage solcher Institute ausgerichtet. Es wäre völlig unangemessen, diese Ansätze undifferenziert auf kleine und mittlere Banken zu übertragen.“

Hinzu kommt, dass die Reformpläne zu erhöhten Eigenkapitalanforderungen führen könnten.

Wenn Banken bei der Finanzierung von Mittelständlern zukünftig mehr Eigenmittel vorhalten müssen, verteuert und erschwert das die Kreditvergabe und schränkt den Finanzierungsrahmen der Unternehmen ein. Das bedeutet letztlich ein Hemmnis für Investitionen und neue Arbeitsplätze“, so Bayerns Bundesratsminister.

Mittelstandskredite beinhalten ein vergleichsweise geringes Risiko. Das sollte sich nach Auffassung Bayerns auch bei den Bedingungen zur Kreditvergabe auswirken.

Gesetzentwurf zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge (TOP 13)

Der Bundesrat wird morgen eine von Bayern und anderen Ländern eingebrachte Gesetzesinitiative zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten bei der Gesundheitssorge beschließen.

Staatsminister Huber: „Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sollen einander künftig vertreten können, wenn einer krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, zur Sorge um die eigene Gesundheit Entscheidungen zu fällen. Damit wollen wir Rechtssicherheit für die Betroffenen und die behandelnden Ärzte schaffen.“

Nach geltendem Recht können Ehegatten oder Lebenspartner ohne Vorsorgevollmacht ihren nicht mehr selbst handlungsfähigen Partner bei der Gesundheitssorge nicht vertreten, sondern müssen sich erst durch gerichtliche Anordnung als Betreuer bestellen lassen.

Ein solches Verfahren kann für die Betroffenen und ihre Angehörigen bei dringend anstehenden medizinischen Behandlungen gerade in der ersten Zeit nach einem Unfall oder einer unerwartet schweren Krankheit eine zusätzliche und erhebliche Belastung bedeuten“, erklärte Huber.

Um Missbrauchsgefahren auszuschließen, beschränkt sich die Regelung allerdings auf Entscheidungen im Bereich der Gesundheitsfürsorge und bezieht sich nicht auf Vermögensangelegenheiten.

Die Vorsorgevollmacht bleibt weiterhin das beste Mittel, um selbstbestimmt zu klären, wer beim Verlust der eigenen Handlungsfähigkeit entscheiden soll“, ergänzte der Minister.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 13.10.2016