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BGH: Richterin am BGH Yvonne Ott zur Richterin des BVerfG gewählt

Heute hat der Bundesrat Frau Richterin am BGH Dr. Yvonne Ott zur neuen Richterin des BVerfG gewählt (PDF).

Ich freue mich, dass mit Frau Dr. Ott eine ebenso kompetente wie engagierte Richterin zur neuen Richterin des BVerfG gewählt wurde. Ihre heutige Wahl ist ein Zeichen für die ihrer Person und ihrer Arbeit zukommende Wertschätzung. Ich habe Frau Dr. Ott unter anderem in ihrer Eigenschaft als stellvertretende Pressesprecherin kennen und schätzen gelernt. Mit dieser anspruchsvollen, zusätzlich zu ihrer richterlichen Tätigkeit ausgeübten Aufgabe hat Frau Dr. Ott überobligatorisches Engagement für den BGH gezeigt. Dafür gebührt ihr mein Dank. Ich wünsche ihr für ihr zukünftiges Amt als Richterin des BVerfG viel Erfolg“, erklärte die Präsidentin des BGH Bettina Limperg.

Richterin am BGH Dr. Yvonne Ott ist in Usingen (Hochtaunuskreis) geboren. Nach dem Abschluss ihrer juristischen Ausbildung war sie von Dezember 1995 an im Beamtenverhältnis auf Probe als Leiterin des Referats Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten im Hessischen Ministerium der Finanzen tätig. Ein Jahr später wurde sie dort zur Regierungsrätin im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt. Mitte 1998 wurde sie als Richterin kraft Auftrags an das LG Frankfurt a.M. abgeordnet, bei dem sie 1999 zur Richterin am Landgericht ernannt wurde. Im Jahr 2000 erfolgte für die Dauer von knapp zweieinhalb Jahren eine Abordnung als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das BVerfG. Im November 2004 wurde sie Vorsitzende Richterin am LG Frankfurt a.M. Am 25.06.2010 erfolgte die Ernennung zur Richterin am BGH. Hier ist sie Mitglied des 2. Strafsenats und war sie bis Ende 2014 auch als Ermittlungsrichterin tätig. Seit dem 10.03.2015 ist Dr. Yvonne Ott zudem stellvertretende Pressesprecherin des BGH.

BGH, Pressemitteilung v. 14.10.2016