Gesetzgebung

Sparkassenverband Bayern: Bundesrat berät über weitere Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Sieben Monate nach dem Inkrafttreten der Wohnimmobilienkreditrichtlinie haben heute die Länder Baden-Württemberg, Hessen und jetzt auch Bayern dem Bundesrat eine Gesetzesinitiative zur grundlegenden Korrektur vorgelegt. Prof. Winfried Bausback, bayerischer Staatsminister der Justiz, plädierte vor dem Plenum dafür, künftig alle Handlungsspielräume der Richtlinie zu nutzen, damit unnötige Hürden für die Kreditvergabe abgebaut werden können. Der Bogen dürfe nicht überspannt werden. Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern, begrüßt die Initiative:

Nicht die EU-Richtlinie soll geändert wer-den, sondern ihre enge deutsche Auslegung. Denn sie schießt deutlich über das Ziel hinaus, Verbraucher vor Überschuldung und Banken vor faulen Krediten zu schützen. In der Praxis kommt es stattdessen vermehrt zu Fällen, in denen solide Kreditwünsche nicht erfüllt werden können.“

Die Gesetzesinitiative der drei Länder sieht eine Nachbesserung der Vorgaben vor. Die aktuelle wirtschaftliche Gesamtsituation des Kreditnehmers soll wieder eine stärkere Rolle im Vergleich zum laufenden Einkommen spielen, Umschuldungen ohne neuerliche Kreditprüfung möglich sein und Ausnahmen für Kredite zur Modernisierung, zum altersgerechten Umbau und zur energetischen Sanierung eingeführt werden. Der Gesetzesantrag wird nun in den Fachausschüssen beim Bundesrat beraten.

Netzer: „Mit diesen Anpassungen wäre den betroffenen Kundengruppen sehr geholfen. Senioren und junge Familien dürfen nicht an bürokratischen Hürden scheitern.“

Sprakassenverband Bayern, Pressemitteilung v. 14.10.2016

Redaktioneller Hinweis: Meldungen im Kontext der weiteren Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie.