Gesetzgebung

StMI: Volksbegehren „Nein zu CETA“ beim Innenministerium beantragt

Die Antragsteller für das Volksbegehren „Nein zu CETA“ haben heute dem Innenministerium ihren Antrag auf Zulassung übergeben. Das Innenministerium prüft nun innerhalb von sechs Wochen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens. Lässt das Innenministerium den Antrag zu, wird das Volksbegehren im Bayerischen Staatsanzeiger bekanntgemacht und zugleich eine zweiwöchige Eintragungsfrist festgelegt. Andernfalls muss der BayVerfGH über die Zulassung entscheiden.

Weitere Informationen zum Thema Volksbegehren sind abrufbar unter
http://www.stmi.bayern.de/buerger/wahlen/volksbegehren/.

StMI, Pressemitteilung v. 14.10.2016

Redaktionelle Hinweise

Mit gestern verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des BVerfG mehrere Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, die sich gegen eine Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat der Europäischen Union zur Unterzeichnung, zum Abschluss und zur vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) richteten.

Stellungnahmen zu diesem Urteil finden Sie hier.