Gesetzgebung

StMJ: Bundesrat beschließt Gesetzentwurf zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und einge­tra­genen Lebenspartnern

Justizminister Bausback: „Betroffenen erste Zeit nach Schicksalsschlag erleichtern! / Vorsorgevollmacht ist und bleibt bestes Mittel!“

Der Bundesrat hat heute den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bei­standsmög­lichkeiten unter Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern beschlossen, den Bayern gemeinsam mit Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und anderen Ländern in den Bundesrat eingebracht hat.

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback zu diesem Anlass:

Ich freue mich, dass unser Vorschlag eine so breite Mehrheit gefunden hat. Damit wollen wir Betroffenen die ohnehin sehr schwierige erste Zeit nach einem Schicksals­schlag erleichtern! Denn: Ehegatten und eingetragene Lebens­part­ner sollen einan­der künftig automa­tisch vertreten können, wenn einer von ihnen aufgrund Unfalls oder Krankheit handlungsunfähig wird.“

Auch wenn viele Menschen dies als selbstverständlich erachteten, sehe das geltende Recht eine automatische Vertretung unter Ehegatten und Lebens­part­­­­­nern in solchen Situationen bislang nicht vor. Vielmehr sei – sofern keine Vorsorgevollmacht vorliege – zunächst die gerichtliche Bestellung eines Betreuers samt aller notwendiger Verfahrensschritte erforderlich.

Dies wird von den Betroffenen gerade in Extremsituationen wie zum Beispiel schwerer Krankheit häufig als sehr belastend empfunden und ist darüber hinaus mit Kosten verbunden. Mit unserem Gesetzesvorschlag nehmen wir den Betroffenen zumindest diese Last“, so Bayerns Justizminister.

Bausback hebt gleichzeitig hervor, die Regelungen zur Ehegattenvertretung sollten keinesfalls die Vorsorgevollmacht ersetzen:

Die Vor­sorgevollmacht ist und bleibt das beste Mittel, um selbstbestimmt festzulegen, wer beim Verlust der eigenen Handlungsfähigkeit entscheiden und handeln soll. Für sie müssen wir weiter werben! Aber wir dürften die Augen vor der Realität nicht verschließen und die lautet: Es wird immer Menschen geben, die das Thema Vorsorge nicht aktiv angehen wollen. Und gerade die wollen wir mit unserem Vorschlag nicht länger alleine lassen“, so der Minister abschließend.

Hintergrund

Der Gesetzentwurf wurde von einer Arbeitsgruppe erarbeitet, an der unter anderem Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen beteiligt waren. Die geplante Regelung soll nur für Ehegatten gelten, die nicht getrennt leben, und nur für den Bereich der Gesundheitssorge und damit unmittelbar einhergehende Rechtsge­schäfte. Für die Vermögenssorge, also die Abwicklung finanzieller Angelegenheiten, soll sie hingegen nicht greifen. Ist der betroffene Ehegatte mit der Vertretung durch seinen Ehegatten erkennbar nicht einverstanden, findet die Regelung ebenfalls keine Anwendung.

StMJ, Pressemitteilung v. 14.10.2016