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StMAS: Bundesteilhabegesetz (BTHG) / Regelsätze – Sozialministerin Müller: „Bund muss sofort seine Pläne korrigieren“

18. Oktober 2016 by Klaus Kohnen

Derzeit wird nicht nur ein neues Bundesteilhabegesetz (BTHG) diskutiert, auch die Regelsätze für Menschen mit Behinderung werden neu festgelegt. Dabei kommt es nach jetzigem Stand zu einer Benachteiligung der Schwächsten:

Wer die Neuregelung genau liest, muss zu dem Schluss kommen, dass Menschen mit schweren Behinderungen, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind, pro Monat fast € 100 weniger zur Verfügung haben – das kann nicht sein!“, kommentiert Bayerns Sozialministerin Emilia Müller den Entwurf des Bundes.

Bayern geht da auf die Barrikaden – wir werden keinesfalls zulassen, dass das Gegenteil von dem kommt, was wir erreichen wollten: eine Verschlechterung der Lebenssituation für Menschen mit Behinderung statt einer Verbesserung!“

Bayern wird deshalb handeln und am Donnerstag, den 20.10.2016, einen Entschließungsantrag in den Bundesrat einbringen, der auf die Schlechterstellung von Menschen mit schweren Behinderungen in stationären Einrichtungen hinweist. Wir fordern die Bundesregierung auf, eben diese gesetzgeberisch zu verhindern. Diesen Weg beschreitet der Freistaat zum wiederholten Male: im Schulterschluss mit den Verbänden kämpfen wir um Nachbesserungen in etlichen Teilbereichen. So fordern wir zum Beispiel die Zustimmung der Betroffenen beim Poolen von Leistungen statt des geplanten Zwangspoolens. Ein Beispiel: war bisher ein Schulbegleiter für ein Kind mit Behinderung zuständig, kann durch Zwangspoolen der Schulbegleiter plötzlich für fünf Kinder verantwortlich sein. Dieser Schritt ist nach dem Verständnis der bayerischen Sozialpolitik nur in Ordnung, wenn die Betroffenen zustimmen. Er kann nicht mit Zwang durchgesetzt werden.

Das Bundesteilhabegesetz gibt in mancherlei Hinsicht Anlass zu Kritik. Wir haben sehr viele Nachbesserungsvorschläge gemacht – der Bund hat leider eine Vielzahl davon abgelehnt. Aber wir geben nicht auf. Wir kämpfen dafür, dass Menschen mit Behinderung das bestmögliche Leben in unserem Land führen können“, so Müller, die bereits seit Monaten keine Gelegenheit auslässt, den Bund zu nötigen Nachbesserungen zu bewegen.

StMAS, Pressemitteilung v. 18.10.2016

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Rechtsentwicklung, Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht, Verwaltung Schlagwörter: Bundesteilhabegesetz, Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des SGB II und des SGB XII

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