Sachgebiet: Verkehrsrecht; Immissionsschutzrecht / BayVGH, Urt. v. 19.10.2016 – 22 B 16.976 / Weitere Schlagworte: Schallemissionen während der Abstellung (automatisiertes Hochfahren); Wohnbebauung; Beurteilung nach TA Lärm
Leitsatz:
Lärm, der durch einen nach Fahrplanende und vor Fahrplanbeginn auf einem Endbahnhof abgestellten Zug außerhalb von Fahrvorgängen verursacht wird, ist nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und der TA Lärm zu beurteilen.
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