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StMBW: Kultusminister Spaenle versteht Vorschlag des BLLV als Beitrag zum Dialogprozess zur Weiterentwicklung des Gymnasiums

Bayerns Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle versteht den heute in München vorgestellten Entwurf des BLLV als Beitrag für den Dialogprozess zur Weiterentwicklung des bayerischen Gymnasiums. Dieser Dialogprozess ist für einen Zeitraum bis zum Jahreswechsel 2016/2017 vorgesehen.

Minister Spaenle betonte: „Für die Weiterentwicklung des Gymnasiums werden wir uns die nötige Zeit nehmen. Das haben wir im Kabinett Ende Juli vereinbart.“

Dr. Spaenle will „ein langfristig tragfähiges Modell für die Zukunft des Gymnasiums entwickeln, das der heterogenen Schülerschaft und unterschiedlichen Schulstandorten Rechnung trägt“. Der Minister führt Gespräche mit der gymnasialen Schulfamilie und Verbänden. Grundlegende Entscheidungen werde es dann ab dem Jahreswechsel 2016/2017 geben. Veränderungen in den Schulen gebe es nicht vor dem Schuljahr 2018/2019. Die Schulen haben damit knapp zwei Jahre Zeit.

Bei der Weiterentwicklung des Gymnasiums sollen folgende Eckpunkte einbezogen werden. Das Gymnasium

  • verfügt über einen einheitlichen Rahmen z. B. mit Fächerkanon und LehrplanPLUS.
  • weist eine einheitliche zweijährige Qualifikationsphase der Oberstufe und eine Abiturprüfung mit denselben Bedingungen und Qualitätsanforderungen auf.
  • wird einheitlich nach Jahrgangsstufe 10 die Mittlere Reife verleihen.

Basierend auf einer Grundkonzeption von acht Jahren solle, falls Staatsregierung und Regierungsfraktion dies so beschließen, die einzelne Schule über ihr Lernzeitangebot und den Zeitpunkt der Entscheidung mitbestimmen. Die Lernzeit ist in den Gesamtkontext der qualitativen pädagogischen Weiterentwicklung des Gymnasiums eingebunden. Die politische Verantwortung – auch für die Einzelentscheidung – wird beim Ministerium und dem Minister liegen.

Minister Spaenle: „Die jungen Leute sollen am Gymnasium Studierfähigkeit, vertiefte Allgemeinbildung, Reflexionsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein erwerben – die Qualität muss stimmen.“

StMBW, Pressemitteilung v. 19.10.2016

Redaktioneller Hinweis

Vgl. auch folgenden Tweet: