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BVerwG: Informationszugang zu dienstlichen Telefonnummern der Bediensteten von Jobcentern (BVerwG 7 C 20.15)

Sachgebiet: Informationsfreiheitsrecht / BVerwG, Urt. v. 20.10.2017 – BVerwG 7 C 20.15 / Weitere Schlagworte: Ausschluss des Informationszugangs; öffentliche Sicherheit; Gefährdung; Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen / Sonstiges: vgl. auch BVerwG, Urt. v. 20.10.2017 – BVerwG 7 C 27.15 und BVerwG, Urt. v. 20.10.2016 – BVerwG 7 C 23.15

Leitsatz:

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Der Anspruch auf Informationszugang zu den dienstlichen Telefonnummern der Bediensteten von Jobcentern ist nach § 3 Nr. 2 IFG ausgeschlossen, wenn das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit – hier: die Funktionsfähigkeit und die effektive Aufgabenerfüllung staatlicher Einrichtungen – gefährden kann.