Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes / BVerwG, Urt. v. 20.10.2016 – BVerwG 2 A 2.14 / Weitere Schlagworte: Höherbewertung des Dienstpostens; subjektive Rechte (Aufgabenbeschreibung, Dienstpostenbewertung); Organisationsgewalt
Leitsatz:
AnzeigeDie Bereitstellung und Ausgestaltung von Stellen und deren Bewirtschaftung dienen allein dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Erfüllung der öffentlichen Aufgaben. Aufgabenbeschreibung und Dienstpostenbewertung berühren daher grundsätzlich keine subjektiven Rechte der Beamten. Ein Dienstherr darf jedoch auch die ihm zukommende Organisationsgewalt nicht missbräuchlich oder willkürlich einsetzen.
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