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Deutscher Städtetag: Kita-Urteil des BGH – Bund und Länder müssen sich bei weiterem Ausbau der Kindertagesbetreuung finanziell engagieren

Statement von Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, anlässlich des Urteils des BGH zu Elternklagen wegen Kitaplätzen

Die Städte haben die Kinderbetreuung in den vergangenen Jahren enorm ausgebaut. Die Zahl der Kinder unter drei Jahren, die betreut werden, hat sich in den vergangenen zehn Jahren mehr als verdoppelt – auf rund 720.000. Die Städte schaffen immer noch zusätzliche Angebote, weil der Bedarf an Betreuungsplätzen weiter steigt, besonders in Groß- und Universitätsstädten.

In aller Regel können die Städte Elternwünsche nach Betreuung ihrer Kinder erfüllen. Wo die Nachfrage sehr hoch ist, konnten Städte noch nicht überall wohnortnahe Plätze anbieten. Ziel bleibt es aber auch hier, allen Eltern, die danach suchen, gute Angebote für ihre Kinder zu machen.

Klagen sind wegen der Anstrengungen der Städte relativ selten, und wir erwarten nach diesem Urteil auch keine Klagewelle. Im konkreten Fall muss noch das OLG Dresden entscheiden, ob es ein Verschulden der Stadt Leipzig gibt.

Dennoch bleibt es dabei: Bund und Länder müssen sich auch beim weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung finanziell engagieren, weil die Nachfrage weiter steigt und die Städte ihr gerecht werden wollen.“

Deutscher Städtetag, Statement v. 20.10.2016

Redaktionelle Hinweise

Meldungen im Kontext des BGH-Urteils: hier.

Vgl. auch BayVGH v. 22.07.2016: Landeshauptstadt München muss Kosten für selbst beschafften Krippeplatz tragen sowie die Stellungnahme des Bayerischen Städtetags hierzu.