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DStGB: Kita-Urteil des BGH – Ausbau der Kindertagesbetreuung bleibt Herkulesaufgabe

Heute entschied der BGH, ob Eltern Verdienstausfall aufgrund eines fehlenden Kita-Platzes erhalten können. Aus Sicht des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) wird das Urteil keine Klagewelle auslösen, da der quantitative und qualitative Kita-Ausbau in den Städten und Gemeinden nach wie vor hohe Priorität genießt.

Die Eltern wollen in der Regel keine Rechtsstreitigkeiten führen, sondern eine gute, qualitativ hochwertige Betreuung für ihre Kinder“, so das Geschäftsführenden Präsidialmitglieds des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, anlässlich der heutigen Urteilsverkündung des BGH.

Ob der Verdienstausfall in diesen konkreten Fällen tatsächlich als Schadensersatz zugesprochen wird bleibt offen. Das wird das OLG Dresden zu klären haben. Dabei wird es auch darum gehen, dass die Eltern alles unternehmen müssen, um einen solchen Schadenseintritt zu vermeiden. Dazu gehört zum Beispiel die Sicherstellung der Betreuung innerhalb der eigenen Familie oder mittels privater Betreuungskräfte.

Umgekehrt werden in Zukunft die Städte noch stärker drauf achten müssen, Instrumente zu entwickeln, die eine möglichst exakte Kindertagesbetreuungsbedarfsplanung ermöglicht und in Streitfällen möglichst einvernehmliche Lösungen mit den Eltern zu finden. Dazu kann die Zuteilung in eine andere Gruppe gehören, wo möglicherweise seit längerer Zeit ein Kind erkrankt ist, oder Alternativen anbieten, wie zum Beispiel Platzangebote in angrenzenden Stadtteilen oder in Spielgruppen bzw. die Betreuung durch Tagesmütter.

Der quantitative und qualitative Kita-Ausbau genießt in den Städten und Gemeinden nach wie vor hohe Priorität. Zum Stichtag 01.03.2016 wurden bundesweit 719.600 Kinder im Alter von unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen oder in der öffentlich geförderten Kindertagespflege betreut. Seit 2006 hat sich die Anzahl der betreuten Kinder in Kindertagesstätten und in der Tagespflege mehr als verdoppelt. In den vergangenen 10 Jahren sind rund 435.000 zusätzliche Kitaplätze entstanden.

Die Ausgaben der Kindertagesbetreuung, die größtenteils von den Kommunen zu tragen sind, sind bundesweit zwischen den Jahren 2000 und 2015 von € 8,5 Mrd. auf € 26,6 Mrd. angestiegen.

DStGB, Aktuelles v. 20.10.2016

Redaktionelle Hinweise

Meldungen im Kontext des BGH-Urteils: hier.

Vgl. auch BayVGH v. 22.07.2016: Landeshauptstadt München muss Kosten für selbst beschafften Krippeplatz tragen sowie die Stellungnahme des Bayerischen Städtetags hierzu.