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VG Ansbach: Personalvertretungsrecht – Fünf neue BAMF-Verfahren anhängig

In der Fachkammer am VG Ansbach unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten Wolfgang Heilek sind in den letzten Tagen insgesamt fünf neue Anträge aus dem Personalvertretungsrecht des Bundes eingegangen. Antragsteller ist jeweils der Gesamtpersonalrat (GPR) beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Anträge richten sich gegen den Leiter des BAMF als sog. Beteiligten des Verfahrens.

Inhaltlich geht es um eine Zustimmungsverweigerung des GPR zur beabsichtigten Verlängerung von Abordnungen von Personal (rund 80 Mitarbeiter) aus dem Bereich der Bundesagentur für Arbeit an das BAMF (AN 7 P 16.01894), um die regelmäßig stattfindenden Monatsgespräche mit dem GPR und hierbei insbesondere um die persönliche Teilnahmepflicht des Dienststellenleiters bzw. eines Vertreters (AN 7 P 16.02016), um eine – ohne Mitbestimmung des GPR erlassene – Dienstanweisung, die aus Sicht des GPR u.a. der Hebung der Arbeitsleistung dienen soll (AN 7 P 16.02017), um eine Zustimmungsverweigerung des GPR zur bereits erfolgten Versetzung einer Führungskraft aus dem Bundeskanzleramt an das BAMF (AN 7 P 16.02021) und um die Einstellung eines Pensionärs im Rahmen einer sog. vorläufigen Regelung des Dienststellenleiters, d.h. ohne vorherige Mitbestimmung des Personalrates, wobei der GPR die Dringlichkeit der Einstellung bestreitet (AN 7 P 16.02027).

Die fünf Anträge wurden zunächst durch den Vorsitzenden Richter der 7. Kammer und Vizepräsidenten Heilek an den Dienststellenleiter des BAMF mit der Bitte um Stellungnahme binnen einer gesetzten Frist übermittelt.

Ob eine öffentliche mündliche Verhandlung in den Antragsverfahren stattfinden wird, ist noch offen, da auch die Möglichkeit besteht, dass die Fachkammer – mit Einverständnis aller Beteiligten – ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung entscheidet. Auch hierzu stehen die Stellungnahmen der Beteiligten noch aus.

Weitere 19 Verfahren wegen Einstellung von Mitarbeitern beim BAMF ohne Mitwirkung der hierfür zuständigen Personalvertretung (örtlicher Personalrat) sind nach wie vor bei der Fachkammer anhängig.

VG Ansbach, Pressemitteilung v. 20.10.2016