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BMWi: Beihilferecht – Grünes Licht aus Brüssel für KWK-Förderung und abschaltbare Lasten

24. Oktober 2016 by Klaus Kohnen

Die Europäische Kommission hat heute zwei weitere wichtige Bausteine zur Umsetzung der Energiewende beihilferechtlich freigegeben: das neue Förderregime für KWK-Anlagen und die Verordnung über abschaltbare Lasten (AbLaV) des BMWi.

Bundesminister Gabriel: „Wir haben uns in Brüssel lange und nachdrücklich für unser Gesetz eingesetzt und konnten schließlich gemeinsam mit der Europäischen Kommission alle offenen Fragen klären. Jetzt kann die Förderung von KWK-Anlagen nach dem neuen KWKG endlich starten. Es ist ein gutes Signal, dass in diesem wichtigen Bereich für die nächsten Jahre Rechtssicherheit geschaffen wurde. Wir konnten zudem erreichen, dass für die Betreiber von KWK-Anlagen eine lückenlose Förderung garantiert ist. Diese kann jetzt rückwirkend zum 01.01.2016 gezahlt werden.“

Nach über einem Jahr intensiver Gespräche hat die Europäische Kommission heute die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen nach dem neuen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) genehmigt. Das neue KWKG ist bereits zum 01.01.2016 in Kraft getreten. Nach Ansicht der Kommission stellt die KWK-Förderung eine staatliche Beihilfe dar. Diese dürfen erst ausgezahlt werden, wenn sie vorher von der Europäischen Kommission genehmigt wurden. Mit der Genehmigung kann die KWK-Förderung nun rückwirkend zum 01.01.2016 gezahlt werden. Das für die Abwicklung zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird in Kürze mit dem Versand der Förderbescheide beginnen, sobald in Kürze die inhaltliche Prüfung der Genehmigung abgeschlossen ist. Zu diesem Zeitpunkt, über den nochmals gesondert informiert wird, wird auch die Allgemeinverfügung für KWK-Anlagen freigeschaltet.

Die wichtigste Neuerung betrifft mittelgroße Anlagen (1-50 MW elektrische Nennleistung), deren Förderung zukünftig ausgeschrieben wird. Die erforderliche Verordnung zur Umsetzung der Ausschreibung wird 2017 erlassen. Die Ausschreibungen beginnen im Winter 2017/18. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.

Gleichzeitig mit der heutigen Genehmigung hat die Europäische Kommission wie erwartet angekündigt, die Regelungen zur Reduzierung der KWKG-Umlage für große Stromverbraucher näher zu prüfen. Die Bundesregierung geht aber auch hier am Ende von einer positiven Entscheidung aus.

Heute hat die Europäische Kommission ebenfalls bestätigt, dass auch die Neufassung der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) mit den europäischen Beihilferegeln vereinbar ist. Sie ermöglicht es den Übertragungsnetzbetreibern, Verträge mit industriellen Großverbrauchern abzuschließen, die ihren Stromverbrauch kurzzeitig reduzieren können („abschaltbare Lasten“). Damit dient sie als flexibles Instrument für Notfälle der Unterfrequenz im Netz, für den Systembilanzausgleich und für die Engpassentlastung. Die neue Fassung der AbLaV ist am 01.10. in Kraft getreten.

BMWi, Pressemitteilung v. 24.10.2016

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