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StMUV: KKW Grundremmingen – Unterlagen zum Rückbau öffentlich ausgelegt

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Das Kernkraftwerk Gundremmingen soll ab 2018 zurückgebaut werden. Das bekräftigte die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf anlässlich der öffentlichen Auslegung entsprechender Verfahrensunterlagen durch das Umweltministerium.

Der Rückbau der Kernkraftwerke ist eine bedeutende umweltpolitische Aufgabe in Bayern. Auch in Gundremmingen soll wieder eine grüne Wiese entstehen können. Der geplante Rückbau wird unter den gleichen strengen Sicherheitsvorgaben durchgeführt wie der Betrieb der Anlagen. Die Genehmigung erfolgt nur nach einer intensiven behördlichen Prüfung. An erster Stelle steht immer die Sicherheit von Mensch und Umwelt. Ein weiterer wichtiger Grundsatz ist die Transparenz im Verfahren“, so Scharf.

Nach dem Ablauf der im Atomgesetz des Bundes festgelegten Laufzeiten setzt die Staatsregierung auf den Rückbau der Kraftwerke. Der Rückbau ist gemäß dem Verursacherprinzip Aufgabe der Betreiber. Für die fachliche Begleitung durch das Landesamt für Umwelt wurde bereits ein neues Kompetenzzentrum Strahlenschutz in Kulmbach eingerichtet. Das Kompetenzzentrum bündelt alle Aufgaben rund um den Strahlenschutz, der beim Rückbau eine herausragende Bedeutung hat. Ein Schwerpunkt liegt in der Überwachung des Freigabeverfahrens: Alle Anlagenteile, die zurückgebaut werden, müssen überprüft und freigegeben werden. Radioaktiver Abfall muss fachgerecht entsorgt werden. Dieser Teil macht weniger als 3% der Gesamtmasse aus.

Nach dem Atomgesetz des Bundes erlischt für den Block B des Kernkraftwerks Gundremmingen die Berechtigung zur kommerziellen Stromerzeugung mit Ablauf des 31.12.2017, für Block C mit dem 31.12.2021 [red. Hinweis: vgl. § 7 Abs. 1a AtomG]. Die Genehmigungsinhaber RWE, PreussenElektra und die Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH haben im Zuge des geplanten Rückbaus als ersten Schritt einen Antrag auf Abbau von Anlagenteilen des Blocks B des Kernkraftwerks Gundremmingen gestellt. Neben dem Antrag werden weitere Unterlagen wie beispielweise die Umweltverträglichkeitsuntersuchung zur öffentlichen Einsicht durch jeden interessierten Bürger ausgelegt. Der Rückbau von Block C muss in einem weiteren Verfahren genehmigt werden.

Die Auslegung der Unterlagen erfolgt vom 24.10.2016 bis 23.12.2016 bei folgenden Stellen:

  • Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), Rosenkavalierplatz 2, 81925 München, montags bis donnerstags 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags 8.00 bis 12.00 Uhr.
  • Verwaltungsgemeinschaft Offingen, Marktstraße 19, 89362 Offingen, Bürger Service Center, Erdgeschoss, Zimmer 02, montags bis freitags 8.00 bis 12.15 Uhr, montags zusätzlich 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags zusätzlich 14.00 bis 18.00 Uhr.
  • Landratsamt Günzburg, An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg, 2. Stock, Raum 205, montags bis freitags 7.30 bis 12.30 Uhr, donnerstags zusätzlich 14.00 bis 18.00 Uhr.
  • Darüber hinaus sind die Unterlagen im Internet verfügbar unter: http://www.stmuv.bayern.de/themen/reaktorsicherheit/stilllegung_abbau/in_stilllegung_abbau.htm

Etwaige Einwendungen sind innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich – nicht per E-Mail – oder zur Niederschrift bei einer der vorgenannten Stellen zu erheben. Zur mündlichen Erörterung rechtzeitig erhobener Einwendungen wird ein Erörterungstermin stattfinden. Das Datum dafür steht noch nicht fest.

StMUV, Pressemitteilung v. 24.10.2016