Gesetzgebung

Staatskanzlei: Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG)

Innenminister Joachim Herrmann: „Freistaat Bayern will das einzigartige ehrenamtliche Potential bei den Einsatzkräften erhalten und weiter ausbauen / Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsansprüche werden erweitert“

Der Ministerrat hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes abschließend gebilligt, mit dem das einzigartige ehrenamtliche Potential von Einsatzkräften im Krisen- oder Katastrophenfall erhalten und weiter ausgebaut werden soll. Innenminister Joachim Herrmann erklärte:

Ehrenamtliche Einsatzkräfte freiwilliger Hilfsorganisationen werden künftig im Einsatz- und Unglücksfall von ihrer Arbeit freigestellt – und das bei voller Entgeltfortzahlung und unabhängig davon, ob es sich bei dem Unglück um eine Katastrophe oder um ein sonstiges Großschadensereignis mit zahlreichen Verletzten handelt.“

Nach den Worten des Ministers sollen künftig auch Ehrenamtliche in den Genuss von Freistellung und Entgeltfortzahlung kommen, die etwa die Verpflegung und Betreuung für Menschen übernehmen, die stundenlang in einem Verkehrsstau ausharren oder nach einem Bombenfund evakuiert werden müssen.

Voraussetzung ist, dass die ehrenamtlichen Unterstützungskräfte der freiwilligen Hilfsorganisationen als sogenannte Schnelleinsatzgruppen über eine Integrierte Leitstelle alarmiert und bei einem Schadensereignis um Hilfe gebeten werden.

Damit werden sie den Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehren gleichgestellt“, betonte der Innenminister.

Die Helfergleichstellung berücksichtigt gleichermaßen die Interessen der ehrenamtlichen Einsatzkräfte und der Arbeitgeber. Der Staat nimmt dafür einiges an Geld in die Hand. Der Entwurf geht von etwa € 300.000 an Mehrkosten aus, die so letztlich unmittelbar das bayerische Ehrenamt stärken.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 25.10.2016

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