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Staatskanzlei: Kabinett beschließt Umzugskonzept für Gesundheits- und Pflegeministerium

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Gesundheitsministerin Melanie Huml: “ Umzug ist starkes Signal aktiver Strukturpolitik und große Chance für Gesundheitsregion Franken / Wir setzen auf Freiwilligkeit und Sozialverträglichkeit“

Die Planung für die Verlagerung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege von München nach Nürnberg schreitet voran. Das Kabinett stimmte am Dienstag einem Konzept von Gesundheitsministerin Melanie Huml zu, das zahlreiche wichtige Eckpunkte enthält. Demzufolge werden im Herbst 2017 die ersten Beschäftigten des Ministeriums ihre Arbeit in Nürnberg aufnehmen und auch die Ministerin wird ihr dortiges Büro beziehen. Als Dienstgebäude in Nürnberg ist das frühere Gewerbemuseum vorgesehen. Ab dem Jahr
2018 wird Schritt für Schritt der weitere Aufbau des Dienstsitzes in der Frankenmetropole erfolgen.

Ministerin Melanie Huml betonte:

Mit der Umzugsentscheidung setzen wir ein starkes Signal für aktive Strukturpolitik und schaffen eine große Chance für die Gesundheitsregion Franken. Den Umzug werden wir so gestalten, dass auch die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich zum Tragen kommen. Mein Ziel ist, möglichst viele meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einem Verbleib im Ministerium zu motivieren. Dazu gehören auch attraktive Arbeitsbedingungen. Klar ist zudem, dass bei der Verlagerung die Prinzipien der Freiwilligkeit und der Sozialverträglichkeit gelten. Das heißt: Versetzungen nach Nürnberg sind nur im Einvernehmen mit den Beschäftigten möglich.“

Huml fügte hinzu:

Die Personalvertretungen werde ich wie schon bisher auch künftig in die Planungen einbinden. Das Ministerium hat bereits Maßnahmen für ein modernes und attraktives Arbeitsumfeld definiert, die wir selbst auf den Weg bringen und rasch umsetzen können. So werden wir beispielsweise die Telearbeitsmöglichkeiten ausweiten. Bereits ab Anfang 2017 soll eine entsprechende Neuregelung gelten. Ferner werden wir unsere Arbeitszeitmodelle weiter flexibilisieren und auch hierzu eine neue Dienstvereinbarung zum Jahreswechsel in Kraft setzen.“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 25.10.2016