Sachgebiet: Recht der Förderungsmaßnahmen zugunsten der gewerblichen Wirtschaft; Verfahrens- und Prozessrecht / BVerwG, Urt. v. 26.10.2016 – BVerwG 10 C 3.15 / Weitere Schlagworte: Beihilfe; Prüfungsumfang nationaler Gerichte; Äußerung der EU-Kommission
Leitsätze:
- Die nationalen Gerichte haben bei der Anwendung des Durchführungsverbots nach Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV das Vorliegen einer anmeldepflichtigen Beihilfe eigenständig und umfassend zu prüfen.
- Der Prüfungsumfang reduziert sich nicht dadurch, dass sich die Europäische Kommission in einer Entscheidung, keine Einwände zu erheben (Art. 4 Abs. 3 VerfVO), zum Vorliegen der Beihilfevoraussetzungen geäußert hat.
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