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BVerwG: Umfang des Ersatzanspruchs nach § 47a BAföG

Sachgebiet: Ausbildungs-, Graduierten- und Berufsbildungsförderung / BVerwG, Urt. v. 27.10.2016 – BVerwG 5 C 55.15 / Weitere Schlagworte: Schadensersatzpflicht eines Vaters bei BAföG-Leistungen aufgrund unvollständiger Angaben

Leitsatz:

Die Pflicht zum Ersatz von Ausbildungsförderungsleistung nach § 47a Satz 1 BAföG erstreckt sich nicht auf den Teil der Leistung, der bei wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben gegenüber dem Auszubildenden hätte erbracht werden müssen.