Gesetzgebung

Landtag: Gesetzentwurf zur Überleitung der Bestimmungen zum Unschädlichkeitszeugnis in das AGBGB – Beschlussempfehlung mit Bericht

Der federführende Ausschuss hat zum Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Gesetz zur Überleitung der Bestimmungen zum Unschädlichkeitszeugnis in das Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/13877 v. 27.10.2016 [PDF]) und Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen empfohlen.

Dier Änderungen beschränken sich auf das Hinzufügen des In-Kraft-Tretens- bzw. Außer-Kraft-Tretens-Zeitpunktes. Hiernach soll das Gesetz am 01.12.2016 in Kraft treten und das Unschädlichkeitszeugnisgesetz (UnschZG) mit Ablauf des 30.11.2016 außer Kraft.

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Ass. iur. Klaus Kohnen