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BGH: Richter am Bundesgerichtshof Gerhard Vill im Ruhestand

Richter am Bundesgerichtshof Gerhard Vill wird mit Ablauf des 31.10.2016 in den Ruhestand treten. Herr Vill wurde am 30.05.1951 in Erlangen geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Juli 1979 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Nach einer Verwendung im Bayerischen Staatsministerium der Justiz wurde er am 01.01.1982 zum Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft bei dem LG München I ernannt. Im Oktober 1983 wechselte er als Richter am Landgericht an das LG München II. Von Januar 1985 bis Juli 1992 war Herr Vill erneut im Bayerischen Staatsministerium der Justiz tätig, und zwar zunächst als Oberregierungsrat, seit Januar 1987 als Regierungsdirektor und seit April 1991 als Ministerialrat. Am 01.08.1992 wurde er zum Richter am OLG München befördert. Von November 1997 an gehörte er als Leiter des unter anderem für Schuldrecht, zivilrechtlichen Verbraucherschutz sowie Handels- und Gesellschaftsrecht zuständigen Referats wiederum dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz an, seit Oktober 2002 als Leitender Ministerialrat und Stellvertreter des Abteilungsleiters.

Am 02.09.2003 wurde Herr Vill zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Seither ist er Mitglied, seit dem 17.11.2010 auch stellvertretender Vorsitzender des IX. Zivilsenats, dem vornehmlich das Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht sowie das Berufsrecht der Rechtsanwälte und Steuerberater zugewiesen sind. Für den IX. Zivilsenat ist er jeweils als stellvertretendes Mitglied in den Großen Senat für Zivilsachen sowie in den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt. Die Rechtsprechung insbesondere des IX. Zivilsenats hat Herr Vill in allen dem Senat zugewiesenen Rechtsgebieten maßgeblich mitbeeinflusst.

BGH, Pressemitteilung v. 31.10.2016