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StMJ: Bayerns Justizminister Bausback mahnt klares Signal gegen Kinderehen an

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Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback fordert eine gesetzliche Regelung, nach der Kinderehen künftig nicht nur aufhebbar, sondern von Anfang an nichtig sind. „Das schützt das Kindeswohl am besten und ist – auch nach außen – das klarste Signal gegen Kinderehen“, so Bausback.

Jeder Tag, an dem die betroffenen Mädchen in unserem Land zunächst weiter bei ihren „Ehemännern“ verbleiben, ist ein Tag zu viel!“

Bausback erläutert: „Ein Aufhebungsverfahren vor einem deutschen Gericht können wir überhaupt erst einleiten, wenn der sog. gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland erreicht ist, wenn also das betroffene Mädchen bereits drei bis sechs Monate in unserem Land ist. Schon allein auf Grund des gerichtlichen Instanzenzuges dauert das Verfahren dann mindestens nochmals ein paar Wochen, wenn nicht gar ein paar Monate. Während dieser ganzen Zeit wäre die Kinderehe zunächst wirksam und das Jugendamt müsste grundsätzlich tatenlos dabei zusehen, wie das Mädchen in der Ehe verbleibt. Das kann nicht im wohlverstandenen Interesse des Kindes sein. Der Kinder- und Jugendschutz erfordert eine klare und konsequente Lösung – und die lautet: Kinderehen sind in unserem Land von Anfang an null und nichtig.“

Der bayerischen Justizminister hatte sich bereits Mitte Juni 2016 mit einem Vorschlag für eine Gesetzesänderung zur Vermeidung von Kinderehen an den Bundesjustizminister gewandt und die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe angeboten.

Es ist gut, dass der Bundesjustizminister meinen Vorschlag aufgegriffen und eine Arbeitsgruppe einberufen hat. Bayern wird sich hier weiter aktiv einbringen und für eine bestmögliche Lösung im Sinne des Kinderschutzes werben“, so Bausback abschließend.

StMJ, Pressemitteilung v. 01.11.2016

Redaktionelle Anmerkung

Am 05.09.2016 hat sich im BMJV zur Thematik „Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen Minderjähriger“ eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu ihrer konstituierenden Sitzung getroffen. Auf Länderseite nehmen Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein teil, auf Seiten der Bundesregierung neben Vertretern des BMJV auch Vertreter des Bundeskanzleramtes, des BMI und des BMFSFJ. Im Vordergrund der Gespräche steht das Thema „Ehemündigkeit im internen deutschen Recht und bei der Anerkennung von Auslandsehen“. Darüber hinaus sollen auch bürgerlich-rechtliche Aspekte von Mehrfachehen thematisiert werden. Die Arbeitsgruppe soll darüber diskutieren, inwiefern die Vorschriften zur Ehemündigkeit im deutschen Recht geändert werden sollen. Außerdem wird die konkrete Praxis der Anerkennung von Auslandsehen Gegenstand der Gespräche sein. Konkrete Vorschläge zur Thematik sollen laut Bundesjustizminister noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden.

Das jüngste Zitat des Bundesjustizministers zur Thematik stammt v. 29.10.2016:

Es bleibt dabei. Wir müssen alles tun, um Kinder und Jugendliche so wirksam wie möglich zu schützen. Klar ist: Zwangsehen dürfen wir nicht dulden – erst recht nicht, wenn minderjährige Mädchen betroffen sind.

Unser Ziel ist: Wenn Menschen zu uns kommen, die unter 16 Jahren geheiratet haben, soll ihre Ehe ‎ausnahmslos unzulässig sein. Und: Ehen, die zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurden, sollten nur noch in absoluten Ausnahmefällen genehmigt werden können, wenn das unter besonderer Berücksichtigung eines konkreten Einzelfalls geboten ist. Im Vordergrund sollte bei jeder Entscheidung immer das Wohl der betroffenen Frau stehen und auch die Frage, wie wir in der Ehe bereits geborene Kinder am besten schützen können.“