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BGH: Neuer Richter am Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat Richter am Oberlandesgericht Alexander Meyberg zum Richter am BGH ernannt. Richter am BGH Meyberg ist 48 Jahre alt. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 1995 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Er war zunächst der Staatsanwaltschaft bei dem LG München I zugewiesen, wo er im Juni 1998 zum Staatsanwalt (im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit) ernannt wurde. Mitte Oktober 2001 wechselte er als Richter am Landgericht an das LG München I. Im April 2004 kehrte er im Amt des Staatsanwalts als Gruppenleiter an die Staatsanwaltschaft bei dem LG München I zurück. Am 01.09.2008 wurde er zum Vorsitzenden Richter am LG München II befördert. Von Mai 2010 bis Dezember 2012 war Herr Meyberg als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BGH abgeordnet. Hieran anschließend, mit Wirkung vom 01.01.2013, wurde er zum Richter am OLG München ernannt.

Das Präsidium des BGH hat Herrn Meyberg dem vornehmlich für das Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht sowie das Berufsrecht der Rechtsanwälte und Steuerberater zuständigen IX. Zivilsenat zugewiesen.

BGH, Pressemitteilung v. 02.11.2016