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StMAS: Kinderehen – Familienministerin Müller: „Für Kinder in Bayern gilt: zuerst heranwachsen, dann heiraten!“

3. November 2016 by Klaus Kohnen

„Ein Kind sein zu können, heranzuwachsen, ein eigenständiger junger Mensch zu werden, der selbst entscheidet – auch und gerade bei der Wahl seines Partners – das ist eines der wichtigsten Privilegien unserer Gesellschaft.“ Mit diesem Statement distanziert sich Bayerns Familienministerin Emilia Müller von Gedankenspielen, Kinderehen in Deutschland in Teilen oder ganz zu erlauben.

In unserem Kulturkreis muss kein Mädchen und kein Bub verheiratet werden, um seine wirtschaftliche Situation abzusichern. Genauso wenig lassen wir zu, dass Familien das Leben ihrer Kinder dergestalt beeinflussen, dass sie nicht selbst über den Menschen entscheiden können, mit dem sie ihr Leben verbringen wollen. Diese Form von Zwangsverheiratung lehne ich in jeder Form ab“, erläuterte Müller, die Kinderehen für nicht vereinbar mit den Grundwerten unserer Gesellschaft hält.

„Wer hier bei uns eine neue Heimat finden will, muss akzeptieren, dass wir unsere Kinder nicht bevormunden, dass wir ihnen nicht vorschreiben, wen sie zu heiraten haben und vor allem nicht, wann. Kinder sollen Kinder sein dürfen. Deshalb gilt in Bayern: zuerst heranwachsen, dann heiraten“, so die Ministerin.

StMAS, Pressemitteilung v. 03.11.2016

Redaktionelle Anmerkung

  • Weitere Meldungen im Kontext „Kinderehen/Zwangsehen“.

Am 05.09.2016 hat sich im BMJV zur Thematik „Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen Minderjähriger“ eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu ihrer konstituierenden Sitzung getroffen. Auf Länderseite nehmen Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein teil, auf Seiten der Bundesregierung neben Vertretern des BMJV auch Vertreter des Bundeskanzleramtes, des BMI und des BMFSFJ. Im Vordergrund der Gespräche steht das Thema „Ehemündigkeit im internen deutschen Recht und bei der Anerkennung von Auslandsehen“. Darüber hinaus sollen auch bürgerlich-rechtliche Aspekte von Mehrfachehen thematisiert werden. Die Arbeitsgruppe soll darüber diskutieren, inwiefern die Vorschriften zur Ehemündigkeit im deutschen Recht geändert werden sollen. Außerdem wird die konkrete Praxis der Anerkennung von Auslandsehen Gegenstand der Gespräche sein. Konkrete Vorschläge zur Thematik sollen laut Bundesjustizminister noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden.

Das jüngste Zitat des Bundesjustizministers zur Thematik stammt v. 29.10.2016:

Es bleibt dabei. Wir müssen alles tun, um Kinder und Jugendliche so wirksam wie möglich zu schützen. Klar ist: Zwangsehen dürfen wir nicht dulden – erst recht nicht, wenn minderjährige Mädchen betroffen sind.

Unser Ziel ist: Wenn Menschen zu uns kommen, die unter 16 Jahren geheiratet haben, soll ihre Ehe ‎ausnahmslos unzulässig sein. Und: Ehen, die zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurden, sollten nur noch in absoluten Ausnahmefällen genehmigt werden können, wenn das unter besonderer Berücksichtigung eines konkreten Einzelfalls geboten ist. Im Vordergrund sollte bei jeder Entscheidung immer das Wohl der betroffenen Frau stehen und auch die Frage, wie wir in der Ehe bereits geborene Kinder am besten schützen können.“

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Kategorie: Bildung/ Forschung/ Kultur, Demografie/ Integration, Familie, Kinder & Jugend, Im Fokus, Kardinalthemen, Kultur/ Kirche/ Religion, Verwaltung Schlagwörter: Anzeigen DemInt, Anzeigen genot, Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen, Kinderehen/Zwangsehen

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