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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Bundesrat: Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen – Stellungnahme beschlossen

4. November 2016 by Klaus Kohnen

Der Bundesrat hat auf seiner 950. Sitzung am 04.11.2016 zu o.g. Gesetzentwurf der Bundesregierung eine Stellungnahme beschlossen. Durch den Gesetzentwurf soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass der Bund die Länder und Kommunen bei den Kosten für Flüchtlinge und Asylbewerber weiter entlastet. Dazu wird der Bund kurzfristig für die Jahre 2016-2018 die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte gem. SGB II vollständig übernehmen. Dadurch sollen die Kommunen um € 400 Mio. im Jahr 2016 und voraussichtlich um € 900 Mio. für das Jahr 2017 sowie um € 1.300 Mio. für das Jahr 2018 entlastet werden.

Darüber hinaus soll eine Integrationspauschale in Höhe von € 2 Mrd. jährlich für die Jahre 2016 bis 2018 durch eine Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundes zur Verfügung gestellt werden. Außerdem sollen weitere Mittel für den Wohnungsbau in Höhe von jeweils € 500 Mio. für die Jahre 2017 und 2018 als Kompensationsmittel auf die Länder verteilt werden. Ab 2018 sollen die Kommunen jährlich um € 5 Mrd. entlastet werden, indem der Anteil von Gemeinden und Ländern an der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundes durch eine Änderung des § 1 FAG erhöht wird.

Weitere Informationen:

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  • Zu den weiteren BR-Dokumenten
  • Zum Vorgang im DIP
  • Zu verbundenen Meldungen und Stellungnahmen

Ass. iur. Klaus Kohnen

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Demografie/ Integration, Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Gesetzgebung, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales Schlagwörter: Anzeigen DemInt, Anzeigen genot, Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen

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