Gesetzgebung

Bundesrat: Gesetz zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes gebilligt

Der Bundesrat hat auf seiner 950. Sitzung am 04.11.2016 o.g. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages gebilligt. Mit dem Gesetz soll sichergestellt werden, dass die umfangreichen Kontrollrechte durch das Parlamentarische Kontrollgremium intensiver, koordinierter und kontinuierlicher wahrgenommen werden können. Ferner ist vorgesehen, die Arbeit der weiteren gesetzlich verankerten Gremien mit Kontrollfunktion für die Tätigkeit der Nachrichtendienste, namentlich die der G10-Kommission und des Vertrauensgremiums, stärker mit der Tätigkeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums zu verknüpfen.

Zu diesen Zwecken soll das Amt einer beziehungsweise eines „Ständigen Bevollmächtigten des Parlamentarischen Kontrollgremiums“ geschaffen werden, dem ein Stab von Mitarbeitern der Bundestagsverwaltung zuarbeitet. Dieser soll das Kontrollgremium bei seiner Arbeit einschließlich der Koordinierung mit den anderen Gremien unterstützen und als dessen verlängerter Arm die Rechte des Kontrollgremiums nach § 5 PKGrG gegenüber der Bundesregierung und den Nachrichtendiensten des Bundes auch in strategischer Hinsicht wahrnehmen.

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Ass. iur. Klaus Kohnen