Sachgebiet: Schulrecht / BVerwG, Beschl. v. 04.11.2016 – 6 B 27.16 / Weitere Schlagworte: Waldorfschulen; Privatschulfinanzierung; Änderung der Förderpraxis während eines Übergangszeitraums; inklusionsbedingte Verringerung der Aufnahmekapazitäten für Regelschüler; Mehraufwand für die integrative Unterrichtung behinderter Schüler; Ausrichtung des Zuschusses für die Gebäudekosten integrativer Ersatzschulen an den Gebäudekosten für allgemeine staatliche Schulen
Leitsatz:
Kürzungen der staatlichen Zuschüsse für integrative Ersatzschulen dürfen nicht zu einer generellen Gefährdung der integrativen Beschulung an diesen Schulen führen.
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