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DStGB: Unfreundliche Übernahme – Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre abschaffen

In vielen Städten gibt es die Befürchtung, dass die kommunalen Verkehrsunternehmen zukünftig aus dem Nahverkehr verdrängt werden. Wenn Linienverkehre neu vergeben werden, beinhalten bei vielen Städten die Planungen gemeinwirtschaftliche Angebote. Wegen des gesetzlich verankerten Vorrangs „eigenwirtschaftlicher“ Verkehre müssen entsprechende Anträge genehmigt werden, wenn sie nicht erkennbar unrealistisch sind. Kommunale Unternehmen mit gemeinwirtschaftlichen Leistungsanteilen haben dann das Nachsehen. Im schlimmsten Fall müssen sie abgewickelt werden.

Die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes, die zum 01.01.2013 in Kraft getreten ist, enthält vor allem auch neue Regelungen für den Marktzugang im ÖPNV.

Danach muss die Genehmigungsbehörde einen Linienverkehrsantrag genehmigen, wenn das Unternehmen diesen als „eigenwirtschaftlichen“ Antrag, also ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel, stellt. Damit scheiden die anderen, den Aufgabenträgern zur Verfügung stehenden Instrumente wie die Direktvergabe oder die Vergabe einer öffentlichen Dienstleistungskonzession, aus. Diese Instrumente sind zwar in der EU-Nahverkehrsverordnung 1370/2007 vorgesehen, treten aber wegen der konkreten Gestaltung des deutschen Rechts hinter dem Vorrang „eigenwirtschaftlicher“ Verkehre zurück.

In verschiedenen Städten hat es in der Vergangenheit den Versuch privater Verkehrsunternehmen gegeben, durch die Beantragung „eigenwirtschaftlicher“ Verkehre, den örtlichen Nahverkehr von kommunalen Unternehmen zu übernehmen. Die von Aufgabenträgern vorgenommene Vorabbekanntmachung (obligatorisch) gibt einen Ausblick auf das zu erwartende Geschäftsvolumen, denn eigenwirtschaftliche Anträge müssen sich nicht auf die Vorabbekanntmachung beziehen, sondern auf den Nahverkehrsplan, an den die Genehmigungsbehörde wiederum nicht gebunden ist. Eigenwirtschaftliche Anträge können also weniger Umfang und Qualität beinhalten als das, was die Aufgabenträger für erforderlich halten. In der Folge ist zu erwarten, dass die Stadt, wenn sie ihren Einwohnern verkehrspolitisch erforderlichen hochwertigen Nahverkehr anbieten will, gezwungen ist, sämtliche gemeinwirtschaftliche Leistungen (öffentliche Zuschüsse) an den Betreiber des „eigenwirtschaftlichen“ Verkehrs zu vergeben. Ihr eigenes kommunales unternehmen hingegen muss mangels Betätigungsmöglichkeit abgewickelt werden.

Dies Szenario ist in Pforzheim eingetreten. Dort übernimmt die Regionalbusverkehr Südwest (RVS), eine Tochter der DB Regio, zum 11.12.2016 das gesamte Stadtbusnetz im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Die RVS hatte einen sog. „eigenwirtschaftlichen“ Antrag gestellt. Die Stadt Pforzheim hatte vor, den ÖPNV einschließlich sog. gemein-wirtschaftlicher Verpflichtungen zu vergeben. Hintergrund dafür war, dass das Verkehrsunternehmen öffentliche Zuschüsse erhalten sollte, die sich z. B. aus vergünstigten Tickets, dem Verzicht auf Einnahmen wegen der Anwendung eines Verbundtarifes oder Verkehrsangeboten zu Tagen und Tageszeiten mit schwacher Auslastung, ergeben. Hierfür stand das kommunale Unternehmen Stadtverkehr Pforzheim zur Verfügung.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat als Genehmigungsbehörde für den ÖPNV der RVS die Liniengenehmigungen für den Betrieb des Stadtbusnetzes erteilt, weil dieses „eigenwirtschaftlich“ beantragt wurde. Das kommunale Unternehmen „Stadtverkehr Pforzheim“ mit 250 Mitarbeitern wird daher abgewickelt.

Das Szenario wird überall dort möglich, wo Linienverkehrsgenehmigungen auslaufen.

Einschätzung des DStGB

Die Befürchtung vieler kommunaler Aufgabenträger halten wir für realistisch. Moderner öffentlicher Nahverkehr kann kaum „eigenwirtschaftlich“, also ohne jegliche Zuschüsse, angeboten werden. Es ist nicht abwegig zu vermuten, dass auch die privaten Verkehrsunternehmen mit der Zahlung öffentlicher Mittel rechnen. Dies zeigt zum Beispiel, dass es Klagen privater Verkehrsunternehmen gibt, mit denen kommunale Aufgabenträger verpflichtet werden sollen, sog. Allgemeine Vorschriften für den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen zu erlassen.

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat daher die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen und die verkehrspolitischen Sprecher der Fraktionen angeschrieben und eine Novellierung des PBefG mit dem Ziel gefordert, den Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit abzuschaffen. Das Schreiben kann unten als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

DStGB, Aktuelles v. 04.11.2016