Gesetzgebung

StMGP: Huml bringt Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf den Weg – Initiative dem Bundesrat zugeleitet

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml treibt das angestrebte Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln voran. Huml leitete am Freitag die entsprechende Initiative dem Bundesrat zu. Der Antrag wird am kommenden Mittwoch im Gesundheitsausschuss der Länderkammer behandelt.

Die Ministerin erläuterte: „Mein Ziel ist der Erhalt der flächendeckenden Arzneimittelversorgung in Bayern. Das ist im Interesse aller Patientinnen und Patienten. Die bewährte Arzneimittelversorgung durch die Apotheken vor Ort ist aktuell gefährdet! Deshalb ist ein Versandhandelsverbot unumgänglich.“

Der EuGH hatte die deutsche Regelung für nichtig erklärt, wonach die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel auch für ausländische Versandapotheken gilt. Damit könnten in anderen Mitgliedstaaten der EU ansässige Versandapotheken vor allem die Versorgung von chronisch kranken Patienten und den Verkauf hochpreisiger Arzneimittel an sich ziehen. Letztendlich würden damit insbesondere Apotheken in Stadtrandlagen und ländlichen Gebieten ihre wirtschaftliche Grundlage verlieren.

Huml wies die Kritik aus den Reihen der Bundes-SPD an dem angestrebten Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel zurück.

Die Ministerin betonte: „Unsere Kritiker haben bisher kein geeignetes Konzept vorgelegt, um die negativen Auswirkungen des EuGH-Urteils auf die deutsche Arzneimittelversorgung abzuwenden. Sie haben bisher nicht dargelegt, wie beispielsweise Nacht- und Notdienste in ländlichen Regionen durch den Versandhandel sichergestellt werden können. Unklar ist auch, wie die patientenindividuelle Herstellung von Arzneimitteln gewährleistet werden soll, wenn die Apotheke vor Ort aus wirtschaftlichen Gründen schließen muss.“

Huml fügte hinzu: „Die Gegner unseres Vorstoßes nehmen kurzsichtig eine Zerschlagung der bewährten Versorgungsstruktur in Kauf, obwohl andere Versorgungsstrukturen weder vorhanden noch erwiesenermaßen besser sind. Wir müssen aber das Wohl der Patientinnen und Partienten im Blick behalten! Deshalb setze ich mich dafür ein, die wohnortnahe Arzneimittelversorgung rund um die Uhr zu erhalten – auch in Notfällen und mit in der Apotheke angefertigten Rezepturen bei persönlicher Beratung. Dies kann keine Versandapotheke leisten!“

StMGP, Pressemitteilung v. 04.11.2016