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BVerfG: Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Reinhard Gaier scheidet aus dem Amt

Am Dienstag, dem 08.09.2016, wird der Bundespräsident Herrn Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Reinhard Gaier die Entlassungsurkunde aushändigen. Er scheidet mit Ablauf der 12-jährigen Amtszeit aus dem Dienst.

Herr Prof. Dr. Reinhard Gaier wurde am 03.04.1954 in Lampertheim/Hessen geboren. Von 1973 bis 1980 studierte er Rechtswissenschaften in Mannheim und Gießen. Nach Ablegung der juristischen Staatsexamina im Jahr 1980 und 1982 begann er seine juristische Laufbahn als Richter am LG Darmstadt sowie an den AG Michelstadt und Fürth/Odenwald. Im Jahr 1986 wurde er zum Richter am LG Darmstadt und im Jahr 1993 zum Richter am OLG Frankfurt a.M. ernannt. Herr Prof. Dr. Reinhard Gaier übte am LG Darmstadt neben seiner richterlichen Tätigkeit das Amt eines Präsidialrichters und zeitweise auch das Amt des Pressesprechers aus; am OLG Frankfurt a.M. war er ebenfalls Präsidialrichter sowie zuletzt auch Leiter des EDV-Referats. Im Dezember 1998 wurde er an der Juristischen Fakultät der Technischen Universität Dresden promoviert. Im Oktober 2000 wurde Herr Prof. Dr. Reinhard Gaier zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt, wo er dem V. Zivilsenat mit Zuständigkeiten für Immobilien- und Wohnungseigentumsrecht angehörte. Seit August 2008 ist er Honorarprofessor für die Bereiche Verfassungsrecht und anwaltliches Berufsrecht an der Juristischen Fakultät der Leibniz-Universität Hannover.

Am 15.10.2004 wählte der Bundesrat Herrn Prof. Dr. Reinhard Gaier zum Richter des Bundesverfassungsgerichts. Seit dem 01.11.2004 gehörte er dem Ersten Senat des BVerfG an. Als Berichterstatter war er insbesondere für das Recht der freien Berufe, das Mietrecht, das Kartellrecht und das Wettbewerbsrecht sowie für das Anwaltsvertragsrecht und das Recht der Leistungserbringer in der gesetzlichen Krankenversicherung zuständig. Herr Prof. Dr. Reinhard Gaier bereitete als Berichterstatter eine Reihe von bedeutenden Senatsverfahren vor, unter anderem zur eingeschränkten Zulässigkeit des Erfolgshonorars für Rechtsanwälte (BVerfGE 117, 163), zur grundsätzlichen Verfassungsmäßigkeit des Rauchverbots in Gaststätten (BVerfGE 121, 317; 130, 131) sowie zur Erweiterung der interprofessionellen Zusammenarbeit von Rechts- und Patentanwälten (BVerfGE 135, 90), zur Verfassungswidrigkeit des Verbots der Partnerschaftsgesellschaften von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern (Beschluss des Ersten Senats v. 12.01.2016 – 1 BvL 6/13) und zur Verfassungsmäßigkeit des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Beschluss des Ersten Senats v. 29.06.2016 – 1 BvR 1015/15).

Herr Prof. Dr. Reinhard Gaier ist verheiratet und hat zwei Kinder.

Als Nachfolgerin wird Frau Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Yvonne Ott in den Ersten Senat eintreten, die derzeit Mitglied des 2. Strafsenats des BGH ist. Sie wird am Dienstag, dem 08.11.2016, vom Bundespräsidenten die Ernennungsurkunde zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts erhalten.

BVerfG, Pressemitteilung v. 07.11.2016