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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMAS: Menschen mit Behinderung – Sozialministerin Müller: „Bayern kämpft weiter für Verbesserungen – Länder schließen sich uns an“

7. November 2016 by Klaus Kohnen

Bayern hat in den letzten Wochen immer wieder darauf gedrängt, die neuen gesetzlichen Regelungen für Menschen mit Behinderung zu verbessern. „Wir haben unter anderem darauf hingewiesen, dass nach momentanen Stand Menschen, die in stationären Einrichtungen leben, finanzielle Einbußen von rund 100 Euro im Monat erleiden könnten – eine Verschlechterung, die wir keinesfalls akzeptieren werden“, so Bayerns Sozialministerin Emilia Müller heute in München.

Nach dementsprechenden Warnungen im Bundesrat haben sich die anderen Bundesländer Bayern angeschlossen und wollen nun beim Bund erreichen, dass Nachbesserungen bei der Neugestaltung der Regelsätze umgesetzt werden.

Müller dazu: „Wir wollen erreichen, dass Menschen in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe auch zukünftig einen Geldbetrag zur freien Verfügung haben, der zumindest dem heutigen Barbetrag entspricht. Diese Forderung tragen wir zusammen mit allen anderen Bundesländern an den Bund heran. Schließlich ist der Sinn aller Neuregelungen, dass sich das Leben von Menschen mit Behinderung verbessert und nicht etwa verschlechtert.“

Auch die Verbände, die die Interessen der Menschen mit Behinderung vertreten und mit denen die Bayerische Staatsregierung im engen Kontakt steht, haben sich der Position des Freistaats Bayern angeschlossen.

StMAS, Pressemitteilung v. 07.11.2016

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Rechtsentwicklung, Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht Schlagwörter: Anzeigen genot, Anzeigen KommPol, Bundesteilhabegesetz, Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des SGB II und des SGB XII

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