Gesetzgebung

Behindertenbeauftragte: Jetzt konkrete Verbesserungen angehen – Bundesteilhabegesetz soll volle und gleichberechtigte Teilhabe von uns Menschen mit Behinderung bringen!

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages hat in einer öffentlichen Sitzung die Sachverständigen zum Bundesteilhabegesetz angehört [red. Hinweis: vgl. auch hier].

„Es ist nun an der Zeit, dass konkrete Verbesserungen gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sichtbar werden. Die Ergebnisse der Sachverständigenanhörung sowie eine Vielzahl von Stellungnahmen liegen vor. Die Vorschläge liegen auf dem Tisch. Jetzt gilt es zu handeln“, so Irmgard Badura, Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung.

„Ein gutes Bundesteilhabegesetz ermöglicht uns Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben. Es ermöglicht grundlegende Dinge, die für viele Menschen selbstverständlich sind – wie die Wahl des Wohnortes, Teilhabe am Arbeitsleben und Vorsorge fürs Alter“, so Irmgard Badura.

Die bayerische Behindertenbeauftragte bekräftigte noch einmal ihren Willen, Verbesserungen beim Bundesteilhabegesetz durchzusetzen:

„Ich werde weiterhin bei den Abgeordneten des Bundestages auf die notwendigen Änderungen hinweisen. Sie haben die Möglichkeit, mit einem guten Bundesteilhabegesetz den Grundstein zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu legen. Auch jede andere Form des konstruktiven Protests begrüße und unterstütze ich“, so Badura abschließend.

Die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Pressemitteilung v. 08.11.2016

Redaktionelle Hinweise