Gesetzgebung

Staatskanzlei: Staatsregierung setzt sich für Einrichtung eines Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds ein / Bundesratsinitiative beschlossen

Bayern fordert, dass in Deutschland ein Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds eingerichtet wird. Eine entsprechende Bundesratsinitiative hat heute der Ministerrat beschlossen. Diese soll zusammen mit der Freien und Hansestadt Hamburg im Bundesrat eingebracht werden. Gesundheitsministerin Melanie Huml erläuterte: „Wir wollen Menschen helfen, die bei Behandlungsfehlern insbesondere infolge von Beweislastproblemen Schadenersatzansprüche nicht durchsetzen konnten.“

Konkret geht es um Fälle, in denen eine fehlerhafte medizinische Behandlung zwar wahrscheinlich, aber nicht nachweisbar ist.

Huml erläuterte: „Der neue Entschädigungsfonds soll mit Entschädigungszahlungen vor allem dann greifen, wenn eine fehlerhafte Operation mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die Schädigung herbeigeführt hat. Fakt ist: Damit schließen wir eine Gerechtigkeitslücke.“

Die Gesundheitsministerin unterstrich:

„Es kann nicht sein, dass Patienten mit erheblichen Gesundheitsverletzungen keine Entschädigung erhalten, nur weil ihnen der arzthaftungsrechtliche Nachweis nicht gelingt. Darüber hinaus sollen Geschädigte beispielsweise einen finanziellen Ausgleich aus dem Härtefallfonds erhalten, wenn sie ihre Erwerbsfähigkeit verlieren und jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen durchstehen müssen.“

Derzeit müssen Patienten häufig schwerwiegende gesundheitliche und finanzielle Folgen einer Behandlung selbst tragen, auch wenn ein ärztlicher Fehler naheliegt. Denn bislang müssen Betroffene nachweisen, dass der Gesundheitsschaden durch eine fehlerhafte Behandlung verursacht wurde. Der Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds soll das bestehende Haftungssystem ergänzen und als bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts eingerichtet werden.

Für die Einrichtung des neuen Fonds setzt sich auch der Patienten- und Pflegebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung Hermann Imhof ein.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 08.11.2016