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Bayerischer Städtetag: Urteil des BayVGH – Buckenhofer: „Straßenausbaubeiträge unverzichtbares Finanzierungsmittel“

9. November 2016 by Klaus Kohnen

„Die Straßenausbaubeiträge sind ein unverzichtbares Finanzierungsmittel. Der BayVGH hat diese Tatsache mit dem heutigen Urteil bestätigt und den gesetzlich verankerten Grundsatz bekräftigt, dass derjenige, der durch eine kommunale Einrichtung einen Sondervorteil erhält, die entstehenden Kosten in vertretbarem Umfang tragen soll“, sagt Bernd Buckenhofer, Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags. Das Kommunalabgabengesetz bestimmt, dass Beiträge erhoben werden „sollen“[red. Hinweis: Art. 5 Abs. 1 Satz 3 KAG]. Nach der bisherigen Lesart bedeutete „sollen“ für weit über 90% der bayerischen Städte und Gemeinden ein „müssen“. Der BayVGH hat diese Lesart als „müssen“ bestätigt: Nach ständiger Rechtsprechung des BayVGH habe „sollen“ grundsätzlich verbindlichen Charakter, wenn nicht ein atypischer Ausnahmefall vorliege.

Der BayVGH hat durch das Urteil zugleich Klarheit geschaffen, unter welchen Voraussetzungen eine Gemeinde von der Beitragserhebungspflicht absehen darf. Dafür genüge nicht, dass eine Gemeinde „haushaltsmäßig mehr oder weniger gut dastehe“, vielmehr müsse eine atypische Situation vorliegen. Eine atypische Situation komme dabei in Betracht, wenn der Verwaltungsaufwand für die Beitragserhebung die Beitragseinnahmen so wesentlich übersteige, dass durch den Verzicht auf die Beitragserhebung die Einsparung von Kosten möglich sei.

„Der Bayerische Städtetag begrüßt, dass durch die heutige Entscheidung Klarheit geschaffen wurde, unter welchen Voraussetzungen eine Gemeinde von der Beitragserhebungspflicht absehen darf. Dabei hat der BayVGH klare Konturen gezogen, wann sich eine Gemeinde erfolgreich auf einen hohen Erhebungsaufwand, der zum Ertrag außer Verhältnis stehe, berufen kann. Diese Klarstellung ist nicht zuletzt nach den Diskussionen der letzten Jahre von großer Bedeutung“, betont Bernd Buckenhofer.

Buckenhofer: „Die Straßenausbaubeiträge sind für die Erhaltung und Entwicklung eines sicheren und intakten Straßennetzes von herausragender Bedeutung. Kommunen müssen auf ihrem Wegenetz die Verkehrssicherheit der Menschen gewährleisten – Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger brauchen sichere Wege und gute Straßenbeleuchtung, auch für ihr Sicherheitsgefühl.“

Das kommunale Straßennetz muss so finanziert werden, dass ein sicherer Verkehrsfluss gewährleistet ist. Ein beträchtlicher Teil des kommunalen Straßennetzes ist älter als dreißig Jahre und die angespannte Haushaltslage in vielen Städten und Gemeinden lässt keine Möglichkeit für eine kommunale Vollfinanzierung über die Steuereinkünfte. Alternative nachhaltige Finanzierungsformen sind für Kommunen nicht in Sicht. Das Straßenausbaubeitragsrecht zieht bewusst diejenigen heran, die als Anlieger einer Straße einen Vorteil haben; nicht zuletzt die Güte der Verkehrsanschließung bestimmt den Wert des Eigentums und erlaubt dessen wirtschaftliche Nutzung.

Bayerischer Städtetag, Pressemitteilung v. 09.11.2016

Redaktioneller Hinweis: Meldungen im Kontext des angesprochenen BayVGH-Urteils.

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Kategorie: Bauen/ Wohnen/ Verkehr, BayVGH & VG, Finanzen/ Abgaben/ Steuern, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Rechtsprechung Schlagwörter: Anzeigen FinAbSt 1 KAG, Anzeigen genot, BayVGH 6 B 15.2732, Straßenausbaubeitrag

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