Gesetzgebung

Landtag: Wissenschaftsausschuss berät Rundfunkgesetze

Ein aus dem Plenum bekanntes Thema erreicht den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst: Die Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes. Eine Änderung des Gesetzes ist aufgrund eines Urteils des BVerfG nötig: Das Gericht sieht die Gebote der Vielfältigkeit und der Staatsferne in der Zusammensetzung der Aufsichtsgremien als nicht gegeben an. Das Urteil ist eine Aufforderung an die Fraktionen, einen Gesetzesentwurf zur Änderung vorzulegen. Der Aufforderung kommen auch alle Fraktionen nach: Nun gibt es vier Gesetzentwürfe – mit vielen Gemeinsamkeiten, aber auch einigen grundlegenden Unterschieden.

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung geht BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht weit genug. Verena Osgyan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sagt:

„Der CSU-Entwurf setzt die Mindestanforderungen des Urteils durch – aber eben nur die Mindestanforderungen.“

Sie nimmt damit vor allem Bezug auf die Zusammenstellung der Aufsichtsgremien. Der Aufsichtsrat, der die plurale Programmgestaltung überwachen soll, besteht aus verschiedenen gesellschaftlich relevanten Gruppen wie politischen Parteien, Gewerkschaften, Sozialverbänden oder Kirchen. Die Kritik des BVerfG: Die Zusammensetzung des Rates ist nicht vielfältig genug und die Quote von höchstens einem Drittel staatsnahen Mitgliedern ist nicht eingehalten. Die Lösung der Staatsregierung sieht drei neue Sitze im Rat für je einen Vertreter der Migranten, der Menschen mit Behinderung und aus dem Bereich Freizeit/ Tourismus vor. Die 16 staatsnahen Mitglieder aus Landtag, Staatsregierung und kommunalen Spitzenverbänden bleiben. Bei neuerdings dann 50 anstatt 47 Sitzen im Rundfunkrat bilden diese rechnerisch einen Anteil von 32% – Quote erfüllt.

„Die bisherige Zusammensetzung bildet die Gesellschaft schon sehr gut ab“, sagt Alex Dorow (CSU).

Besonders die Sitze des Landtags möchte er nicht reduzieren:

„Landtagsabgeordnete sind doch bereits Vertreter des Volkes.“

Die Rundfunkräte der Oppositionsparteien sehen anders aus: Martina Fehlner (SPD) sagt:

„Die verlangte Vielfalt verlangt mehr als ihren Gesetzentwurf.“

Um die nicht repräsentierten Gesellschaftsgruppen abzubilden, fordert die SPD nicht nur drei sondern acht Sitze mehr und eine Reduzierung des Landtagskontingentes. Auf einem der neuen Sitze soll unbedingt ein Vertreter der Muslime Platz nehmen. Auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind der Meinung, dass viele gesellschaftliche Gruppen im Rundfunkrat fehlen.

„Der Rat soll staatsfern sein, ist aber vor allem frauenfern und jugendfern“, sagt Verena Osgyan.

Die Pluralität möchte ihre Partei herstellen, ohne den Rat aufzublähen – bisherige Mitglieder müssen also weichen. Auch die FREIE WÄHLER möchten an den 47 Sitzen festhalten.

„Die Erhöhung der Mitgliederzahl ist mein Hauptkritikpunkt an dem Gesetz der Staatsregierung“, sagt der Ausschussvorsitzende Prof. Dr. Michael Piazolo (FREIE WÄHLER).

Aus dem gleichen Grund müsse er auch den Entwurf der SPD ablehnen. Dafür liebäugelt er mit einem Vorschlag der Grünen-Fraktion, den diese „Die bunte Bank“ nennt. Um den Rundfunkrat immer flexibel auf die reale Zusammensetzung der Bevölkerung anzupassen, sollen einige Sitze auch für nicht-verbandlich organisierte Gruppierungen reserviert sein. Auf diese Sitze können sich dann einzelne Personen bewerben, der Landtag wählt unter ihnen aus.

Mehr Einigkeit herrscht bei den weiteren Neuerungen im Rundfunkgesetzes: Durch eine so genannte Inkompatibilitäts- und Karenzregelung, soll verhindert werden, dass eigentlich staatsferne Verbände einen Vertreter in den Aufsichtsrat entsenden, der möglicherweise gleichzeitig ein politisches Amt bekleidet. Auch eine Erhöhung der Transparenz findet bei allen Fraktionen Zustimmung. Wesentlich Ergebnisse des Aufsichtsrates sollen künftig veröffentlicht werden, die Sitzungen öffentlich stattfinden. Und zuletzt besteht große Einigkeit bei dem Thema Personalvertretung für freie Mitarbeiter. Von den etwa 4.000 Mitarbeitern bei Bayerischen Rundfunk seien fast 50% freie Mitarbeiter, sagt Piazolo.

„Eine Interessensvertretung zu ermöglichen, ist hier das Mindeste, das wir tun können.“

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 09.11.2016 (von Ina Friedl)

Redaktionelle Hinweise

  • Zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes (BayRG) und des Bayerischen Mediengesetzes (BayMG): hier.
  • Stand und Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens, ggfls. inkl. Stellungnahmen und Beiträge: hier.
  • Forltaufend aktualisierte Übersicht über aktuelle Gesetzgebungsverfahren im Freistaat: hier.