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Bayerischer Städtetag: Neuordnung des Bund-Länder-Finanzausgleichs – Maly: „Entlastung für den Freistaat muss auch bei den bayerischen Kommunen ankommen“

„Lange Verhandlungen sind zu einem guten Ende gekommen. Mit der Einigung von Bund und Ländern zur Reform der föderalen Finanzbeziehungen ist ein politischer und finanzpolitischer Balance-Akt gelungen. Bayern hat gut verhandelt und kann mit einer erheblichen Entlastung ab dem Jahr 2020 rechnen. Das bedeutet nun endlich Planbarkeit auch für die kommunalen Haushalte. Der Freistaat spart jährlich wohl € 1,3 Mrd. ein, dies muss nun auch im kommunalen Finanzausgleich Wirkung zeigen: Die Entlastung im Bund-Länder-Finanzausgleich dürfte für den kommunalen Finanzausgleich in Bayern bei einem Verbundanteil von 12,75% rund € 165 Mio. mehr für die Verbundmasse bringen. Dieses Geld muss bei den bayerischen Kommunen vornehmlich über die Schlüsselmasse ankommen“, sagt der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Nürnbergs Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly.

Ab dem Jahr 2020 fallen die Ausgleichszahlungen zwischen den Bundesländern weg. Hier betrug die Zahllast des Freistaats Bayern 2015 rund € 5,5 Mrd.

Maly: „Der klassische Länderfinanzausgleich zwischen ärmeren und reicheren Ländern wird aufgelöst. Damit entfällt künftig die Aufteilung in Geberländer und Nehmerländer.“

Der Umsatzsteuervorwegausgleich soll künftig entfallen. Der Länderanteil an der Umsatzsteuer wird grundsätzlich nach Maßgabe der Einwohnerzahl verteilt, jedoch modifiziert durch Zu- und Abschläge entsprechend der Finanzkraft. Die Länder erhalten einen zusätzlichen Umsatzsteuerfestbetrag (€ 2,6 Mrd.) sowie zusätzliche Umsatzsteuerpunkte im Gegenwert von € 1,42 Mrd. Die kommunale Finanzkraft wird zur Berechnung der Finanzkraft eines Landes zu 75% einbezogen (aktuell: 64%).

Maly: „Damit wird Bayern einen geringeren Anteil am Umsatzsteueraufkommen erhalten. Unter dem Strich bleibt aber wegen des Wegfalls der Ausgleichszahlungen ein deutliches Plus für den Freistaat.“

Das Bundesprogramm Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) wird dauerhaft weitergeführt.

Maly: „Damit endet endlich eine Hängepartie: Die Fortführung des GVFG bringt vor allem für Verkehrsprojekte in größeren Städten Bayerns mit Schienenverkehr wieder Planungssicherheit, vor allem zum Bau von Straßenbahnen oder U-Bahnen in München, Nürnberg, Erlangen, Augsburg und Würzburg.“

Die € 1,335 Mrd. Entflechtungsmittel für die Gemeindeverkehrsfinanzierung (Anteil Bayern: € 196 Mio.) werden in Umsatzsteueranteile der Länder umgewandelt.

Maly: „Die Kommunen müssen darauf achten, dass der Freistaat Bayern diese Mittel mindestens in unveränderter Höhe für die Gemeindeverkehrsfinanzierung einsetzt. Mit diesen Fördermitteln können wichtige Projekte im öffentlichen Personennahverkehr auf den Weg gebracht werden.“

Einen weiteren positiven Effekt dürfte die Fortschreibung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes nach sich ziehen: Der Bund will den bereits seit 2015 vorhandenen Investitionsfonds um € 3,5 Mrd. erhöhen, die dann für die kommunale Bildungsinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen zur Verfügung stehen. Das Programm will sich nicht auf energetische Sanierungen beschränken.

Maly: „Damit könnte der Bau von Bildungseinrichtungen einen Schub erhalten. Der Bund kann allerdings die Kommunen nur fördern, wenn das Kooperationsverbot im Bildungsbereich, das seit der Föderalismusreform gilt, im Grundgesetz wieder gelockert wird. Die Aufhebung des Kooperationsverbots entspricht einer langjährigen Forderung des Städtetags: Damit öffnet sich wieder ein Finanzierungskanal vom Bund auf die Kommunen. Allerdings soll dies vor allem für finanzschwache Kommunen gelten; Bayerns Kommunen dürfen wohl mit niedrigeren Bundeszuschüssen rechnen als Kommunen in finanzschwächeren Bundesländern. Bei Anwendung des bisherigen Verteilungsschlüssels würden auf Bayern knapp € 290 Mio. entfallen.“

Bayerischer Städtetag, Pressemitteilung v. 10.11.2016

Redaktioneller Hinweis: Meldungen und Stellungnahmen im Kontext „Bund-Länder-Finanzbeziehungen“.