Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Geschäftsverteilung der Bayerischen Staatsregierung (StRGVV) v. 25.10.2016 wurde am 15.11.2016 verkündet (GVBl S. 313). Sie tritt am 01.01.2017 in Kraft.
Hiernach erhält § 11 StRGVV, der bislang allein die Aufgabenbeschreibung des StMGP umfasst, folgenden neuen Satz 2:
„2Es hat je einen Dienstsitz in Nürnberg und in der Landeshauptstadt.“
Zum ähnlich lautenden Passus beim StMFLH vgl. § 6 Satz 2 StRGVV.
Ass. iur. Klaus Kohnen