Gesetzgebung

GVBl (17/2016): Änderung der StRGVV verkündet – Dienstsitz StMGP

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Geschäftsverteilung der Bayerischen Staatsregierung (StRGVV) v. 25.10.2016 wurde am 15.11.2016 verkündet (GVBl S. 313). Sie tritt am 01.01.2017 in Kraft.

Hiernach erhält § 11 StRGVV, der bislang allein die Aufgabenbeschreibung des StMGP umfasst, folgenden neuen Satz 2:

„2Es hat je einen Dienstsitz in Nürnberg und in der Landeshauptstadt.“

Zum ähnlich lautenden Passus beim StMFLH vgl. § 6 Satz 2 StRGVV.

Ass. iur. Klaus Kohnen