Gesetzgebung

VG München: Steuerberater – Zulassung einer Ausnahme vom Verbot gewerblicher Tätigkeit

Sachgebiet: Kammerrecht / VG München, Urt. v. 15.11.2016 – M 16 K 15.4044 / Ausschluss der Gefährdung von Berufspflichten; Darlegungs- und Beweislast

Leitsatz:

Ein Steuerberater erfüllt die Tatbestandsvoraussetzungen für die Zulassung einer Ausnahme vom Verbot gewerblicher Tätigkeit (§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG), wenn die konkrete Gefährdung von Berufspflichten mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Hierfür ist der Steuerberater darlegungs- und ggf. beweispflichtig. Es genügt zunächst, wenn der Steuerberater darlegt, dass seine gewerbliche Zweitbetätigung unter eine der Fallgruppen des § 16 BOStB einzuordnen ist. Es liegt dann an der Steuerberaterkammer eine gleichwohl bestehende Gefährdung aufgrund dem Beweis zugänglicher Tatsachen und nicht nur bloßer Mutmaßungen darzutun.