Gesetzgebung

EU-Kommission: Kommission schlägt EU-weites Reiseinformations- und -genehmigungssystem vor

Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) vorgeschlagen, ein Meldesystem für visafreie Einreisen in die Europäische Union einzurichten. Über das europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) soll kontrolliert werden, ob Drittstaatenangehörige eine Einreisegenehmigung erhalten oder ein mögliches Sicherheitsrisiko darstellen. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte bei seiner Rede zur Lage der Union im September die Einführung eines solchen Systems zur besseren Sicherung des EU-Außengrenzen angekündigt.

ETIAS wird zu einem effizienteren Management der EU-Außengrenzen und zu einer Verbesserung der inneren Sicherheit beitragen. Gleichzeitig wird das legale Reisen über die Schengen-Grenzen hinweg erleichtert. Eine Genehmigung würde mittels eines einfachen, kostengünstigen und schnellen Verfahrens eingeholt; in den meisten Fällen dürfte sie in nur wenigen Minuten erteilt werden. Die Genehmigung, deren Beantragung nicht mehr als zehn Minuten in Anspruch nimmt und für die lediglich ein gültiges Reisedokument erforderlich ist, wird für einen Zeitraum von fünf Jahren gültig sein. In diesem Zeitraum können mehrere Reisen erfolgen. Eine Antragsgebühr von € 5 gilt nur für alle Antragsteller, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der Kommission, sagte dazu:

„Die Sicherung unserer Grenzen und der Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger sind unsere oberste Priorität. ETIAS wird eine Informationslücke schließen, indem Informationen über visumbefreite Reisende mit all unseren anderen Systemen abgeglichen werden. Gleichzeitig wird das künftige ETIAS einfach, schnell, kostengünstig und wirksam sein.“

„ETIAS ist das fehlende Bindeglied in unserem Grenzmanagement, mit dem für Kohärenz mit unseren Migrations- und Sicherheitsstrategien gesorgt und für mindestens 95% der von der Visumpflicht befreiten Reisenden die Einreise in den Schengen-Raum vereinfacht wird. Die Offenheit Europas darf nicht auf Kosten seiner Sicherheit gehen“, ergänzte Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Unionsbürgerschaft.

Julian King, Kommissar für die Sicherheitsunion, fügte hinzu:

„Terroristen und sonstige Straftäter kümmern sich nicht um nationale Grenzen. Sie können nur durch effektive Zusammenarbeit besiegt werden. Hier kommt ETIAS ins Spiel: Indem wir Risikopersonen ermitteln und sie an der Einreise hindern, werden wir die innere Sicherheit Europas verbessern.“

Bei der ETIAS-Genehmigung handelt es sich nicht um ein Visum, sondern um eine einfachere und besucherfreundlichere Regelung. Staatsangehörige von Ländern, für die eine Visaliberalisierung gilt, werden nach wie vor ohne Visum reisen können, müssen vor ihrer Einreise in den Schengen-Raum jedoch eine einfache Reisegenehmigung einholen. Dies wird dazu beitragen, Personen zu ermitteln, die ein mögliches Risiko im Hinblick auf die irreguläre Migration oder die Sicherheit darstellen, bevor sie die Grenze erreichen. Hierdurch wird die Sicherheit der Außengrenzen erheblich verbessert. Durch ETIAS werden zudem bestehende Informationslücken in Bezug auf visumfrei reisende Personen geschlossen, indem Informationen gesammelt werden, die für die Behörden der Mitgliedstaaten möglicherweise entscheidend sind und ihnen bereits vorliegen, bevor die betreffenden Personen die Schengen-Grenze erreichen. ETIAS ist daher ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu stärkeren und intelligenteren Informationssystemen für Grenzen und Sicherheit. ETIAS wird überdies visumbefreiten Drittstaatangehörigen das Überschreiten der Außengrenzen erleichtern. Reisende werden bereits zu einem frühen Zeitpunkt verlässliche Informationen über den Status ihrer geplanten Einreise in den Schengen-Raum erhalten, wodurch sich die Zahl der Einreiseverweigerungen erheblich verringern wird.

Für die Entscheidung über einen Antrag auf Einreise in die EU wird ein automatisiertes System unter uneingeschränkter Wahrung der Grundrechte und des Schutzes personenbezogener Daten Vorabkontrollen durchführen. Obwohl die endgültige Entscheidung über die Genehmigung oder Verweigerung der Einreise stets von den nationalen Grenzbeamten getroffen wird, die die Grenzkontrollen gemäß dem Schengener Grenzkodex durchführen, werden Vorabkontrollen aller Reisenden die Grenzkontrollen erleichtern und eine koordinierte und einheitliche Bewertung von visumbefreiten Drittstaatsangehörigen gewährleisten.

ETIAS wird von der Europäischen Grenz- und Küstenwache in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und mit Europol verwaltet. Die Agentur eu-LISA wird die technische Verwaltung dieses Informationssystems entwickeln und durchführen.

Zu den Schlüsselfunktionen von ETIAS gehören:

  • Überprüfung der Angaben, die von visumbefreiten Drittstaatangehörigen mittels eines Online-Antrags vor der Reise an die Außengrenzen der EU übermittelt werden (z. B. Angaben zu Identität, Reisedokument, Aufenthaltsort, Kontaktdaten usw.), wobei bewertet werden soll, ob die betreffende Person ein Risiko im Hinblick auf die irreguläre Migration, die Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit darstellt.
  • Automatische Bearbeitung jedes Antrags, der über eine Website oder eine mobile Anwendung gestellt wurde, durch Abgleich mit anderen EU-Informationssystemen (z. B. SIS, VIS, Europol-Datenbank, Interpol-Datenbank, EES, Eurodac, ECRIS), einer eigens von Europol geschaffenen ETIAS-Beobachtungsliste sowie zielgerichteten, verhältnismäßigen und eindeutigen Vorschriften für die Sicherheitskontrolle, um festzustellen, ob konkrete Anhaltspunkte oder triftige Gründe für die Erteilung oder Verweigerung einer Reisegenehmigung vorliegen.
  • Erteilung von Reisegenehmigungen. Werden keine Treffer oder Elemente ermittelt, die einer weiteren Analyse bedürfen, wird die Reisegenehmigung automatisch innerhalb weniger Minuten nach der Antragstellung erteilt.

Zweiter Fortschrittsbericht zur Europäischen Sicherheitsunion

Die Europäische Kommission hatte heute zudem ihren zweiten monatlichen Bericht über die Fortschritte hin zu einer Europäischen Sicherheitsunion vorgestellt. Sie legt dar, welche nächsten Schritte notwendig sind, um das gemeinsame europäische Vorgehen gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität zu stärken. Dazu gehören die Verabschiedung von Gesetzesvorschlägen zur Terrorismusbekämpfung und zur Überarbeitung der Feuerwaffen-Richtlinie und ein besserer Austausch von Informationen zwischen den EU-Mitgliedstaaten.

Weitere Informationen:

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 16.11.2016