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BVerwG: Hinweispflichten bei der Aufforderung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

Sachgebiet: Verkehrsrecht / BVerwG, Urt. v. 17.11.2016 – BVerwG 3 C 20.15 / Weitere Schlagworte: Mitteilungspflicht der Fahrerlaubnisbehörde; Einsichtnahme in die an den Gutachter zu übersendenden Unterlagen

Leitsätze:

  1. Bei der Mitteilungspflicht der Fahrerlaubnisbehörde nach § 11 Abs. 6 Satz 2 Halbs. 2 FeV handelt es sich nicht um eine bloße Ordnungsvorschrift, deren Verletzung ohne Rechtsfolgen bleibt.
  1. Der Umstand, dass die Tilgungs- und Verwertungsfristen von Verkehrsverstößen noch nicht abgelaufen sind, macht insbesondere bei zum maßgeblichen Zeitpunkt der Beibringensaufforderung bereits längere Zeit zurückliegenden Verstößen einzelfallbezogene Ermessenserwägungen im Rahmen der nach § 11 Abs. 2 und 3 FeV zu treffenden Ermessensentscheidung nicht entbehrlich.