Gesetzgebung

DStGB: Stellungnahme zum Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat den Referentenentwurf zum Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (NEMoG) in die Verbändeanhörung gegeben. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat sich zusammen mit dem Deutschen Städtetag kritisch zu dem Entwurf geäußert.

Das Bundeswirtschaftsministerium will mit dem Entwurf die Rahmenbedingungen der Netzentgeltzahlung an die veränderte Erzeugerstruktur anpassen. Dazu soll zum einen eine Verordnungsermächtigung geschaffen werden, die es ermöglichen soll, bundeseinheitliche Netzentgelte festzulegen. Weiterhin sollen die vermiedenen Netzentgelte abgeschafft werden.

Aus kommunaler Sicht wird dabei insbesondere die Tatsache kritisch gesehen, dass die bundeseinheitlichen Netzentgelte per Rechtsverordnung festgelegt werden können. Hier bedarf es aus Sicht von DStGB und DST vielmehr eines weiteren Ansatzes, da die Übertragungsnetzentgelte nur einen Teil der Netzentgeltsystematik ausmachen.

Weiterhin ist es entscheidend, dass für steuerbare, dezentrale Anlagen, insbesondere Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung, weiterhin vermiedene Netzentgelte gezahlt werden. Diese Anlagen sind zur Erreichung der Klimaziele von herausragender Bedeutung und tragen zur Entlastung der vorgelagerten Netzebene bei.

Im Rahmen der Stellungnahme war es aus kommunaler Sicht angezeigt, auf den Wertungswiderspruch bei Ausgleichszahlungen i.S.v. § 5 Abs. 4 StromNEV hinzuweisen. Diese werden nach aktuellem Stand lediglich für Freileitungen gewährt, obwohl bei Erdverkabelung ein vergleichbarer Sachverhalt mit Eingriffen in die gemeindliche Planungshoheit vorliegt.

  • Zur vollständigen Stellungnahme (PDF).

DStGB, Aktuelles v. 17.11.2016