• Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
  • Register

Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Das Portal zum öffentlichen Recht und zur öffentlichen Verwaltung im Freistaat Bayern

  • Gesetzgebung
    • Bayern
    • Bund (Positionen des Freistaats)
    • Europa (Positionen des Freistaats)
  • Verwaltung
  • Rechtsprechung
    • Europa (EuGH, EGMR)
    • Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG)
    • BayVerfGH
    • BayVGH & VG
    • Sonstige
  • Rechtsentwicklung
    • Abgabenrecht
    • Ausländer-/ Asylrecht
    • Bau/ Boden/ Planung
    • Hochschulrecht
    • Kommunalrecht
    • Öffentlicher Dienst
    • Parlaments-/ Wahl-/ Parteienrecht
    • Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht
      • Brand-/ Katastrophenschutz/ Rettungsdienst
      • Gesundheit/ Hygiene/ Lebens-/ Arzneimittel
      • Lotterierecht
      • Personenordnungs-/ Datenschutzrecht
      • Polizei-/ Sicherheitsrecht
      • Verkehrsrecht
      • Wohnrecht (inkl. Wohngeldrecht)
    • Presse-/ Rundfunk-/ Medienrecht
    • Schulrecht
    • Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht
    • Staats-/ Verfassungsrecht
    • Straßen- und Wegerecht
    • Umweltrecht
      • Abfallbeseitigungsrecht
      • Immissionsschutzrecht
      • Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz
      • Wasserrecht
    • Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Im Fokus
    • Bauen/ Wohnen/ Verkehr
    • Bildung/ Forschung/ Kultur
      • Kultur/ Kirche/ Religion
      • Schulen
      • Universitäten/ Hochschulen
    • Justiz/ Rechtspflege
    • Kardinalthemen
      • Demografie/ Integration
      • Familie, Kinder & Jugend
      • Finanzen/ Abgaben/ Steuern
      • Gesundheit/ Soziales
      • Klima/ Natur/ Umwelt
    • Kommunales
    • Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr
    • Personalien
    • Polizei/ Sicherheit/ Ordnung
    • Presse/ Rundfunk/ Medien
  • Blog
    • Landesanwaltschaft
    • Gesetzgebung
    • Rechtsprechung
    • Rezensionen
    • Varia
  • In eigener Sache

HRK: Studieren in Teilzeit – von der Notlösung zur zeitgemäßen Studienform

17. November 2016 by Klaus Kohnen

Der Bedarf, in Teilzeit studieren zu können, ist weit größer als das Angebot. In einer in der vergangenen Woche verabschiedeten Empfehlung analysiert die Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) diese Situation und gibt den Hochschulen konkrete Hinweise für die Einführung von formal abgesicherten, aber flexiblen Teilzeitstudienangeboten.

Jeder fünfte Studierende absolviert sein Studium de facto in Teilzeit, aber nur etwa 4% sind formell in einem Teilzeit- oder berufsbegleitenden Studiengang immatrikuliert. Wer neben der Berufstätigkeit studiert oder gleichzeitig Kinder oder andere Familienangehörige zu betreuen hat, ist in den meisten Fällen in einem regulären Studiengang eingeschrieben und versucht, die Studienbedingungen auf ihre oder seine Lebensumstände anzupassen – weitgehend auf sich selbst gestellt und mit unterschiedlichem Erfolg. Existierende Teilzeitstudienangebote (meist mit halber Arbeitsbelastung und doppelter Studiendauer) werden wenig genutzt, da sie relativ unflexibel sind und damit offenbar am Bedarf vieler Studierender vorbeigehen.

Die HRK regt daher und angesichts der noch weiter zunehmenden Diversität der Studierendenschaft an, bessere Möglichkeiten für die individuelle, flexible Gestaltung des Studienverlaufs zu schaffen. Die Mitgliederversammlung betont in ihrer Empfehlung, dass die Europäische Studienstruktur mit ihrem modularen Aufbau dafür eine sehr geeignete Grundlage darstellt. Sie geht gleichzeitig davon ab, ein Teilzeitstudium als Notlösung und als einheitlich strukturiertes Modell zu betrachten.

Die Empfehlung verweist darauf, dass die angestrebte Flexibilisierung unbedingt den Einsatz von Online-Studium und mediengestützten Lernformen fordert. Teilzeitangebote könnten im Übrigen Elemente der strategischen Entwicklung und Profilbildung von Hochschulen sein, wenn sie bedarfs- und zielgruppengerecht entwickelt würden.

Offene Fragen gibt es aus HRK-Sicht vor allem bei den Kosten für die Hochschulen und beim BAföG. Was die Finanzierungsmöglichkeiten für die Studierenden angeht, ist besonders problematisch, dass derzeit BAföG nur gezahlt wird, wenn das Studium die volle Arbeitskraft in Anspruch nimmt. Studierende in einem formalen Teilzeitstudium sind also nach geltendem Recht nicht förderfähig. Hier mahnt die Mitgliederversammlung eine Neuregelung an. Auch die vorhandenen Kapazitäten und Ressourcen bieten derzeit häufig nicht den nötigen Spielraum, um bedarfsgerechte, flexible Studienmöglichkeiten in Teilzeit zu schaffen.

Die HRK-Empfehlungen konzentrieren sich auf das grundständige Studium, unter Einbeziehung des berufsbegleitenden Studiums, da auf der Master-Ebene bereits zahlreiche, insbesondere weiterbildende Studienangebote existieren.

  • Zum Text der Empfehlung

HRK, Pressemitteilung v. 17.11.2016

Ähnliche Beiträge

Kategorie: Bildung/ Forschung/ Kultur, Im Fokus, Universitäten/ Hochschulen

Neueste redaktionelle (Gast-)Beiträge

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Urt. v. 23.04.2019 - 5 C 2.18 / Weitere Schlagworte: Angelegenheiten der Fürsorge von Oberlandesanwältin Beate Simmerlein, Landesanwaltschaft … Weiterlesen

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18 / Weitere Schlagworte: Dienstunfähigkeit; gesetzliche Vermutungsregel; Zurruhesetzungsverfahren; behördliche … Weiterlesen

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Urt. v. 30.04.2019 - 22 BV 18.842 / Landesrechtliche Normen: BayBO mitgeteilt von Oberlandesanwalt Dr. Magnus Riedl, Landesanwaltschaft Bayern … Weiterlesen

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Beschl. v. 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388 / Weitere Schlagworte: (Ausdrücklicher oder konkludenter) Verzicht auf Ausweisungsgründe / zurechenbarer … Weiterlesen

Weitere (Gast-)Beiträge (vgl. auch Kategorie "Blog" im Menü oben)

Gesetzgebung Freistaat Bayern

Bayerischer Landtag: Nächstes Plenum (47.) 13. Mai 2020

BayRVR auf Twitter (@BayRVR)

Meine Tweets

Recherche nach Monaten

Recherche nach Datum

November 2016
M D M D F S S
 123456
78910111213
14151617181920
21222324252627
282930  
« Okt   Dez »

Copyright © 2021 · News Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Log in

Diese Webseite verwendet Cookies und Webanalyse-Tools. Wenn Sie durch dieses Internetangebot surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen und Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in der Rubrik „Datenschutz“.OK