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Justizministerkonferenz: Bericht des Ausschusses zur Koordinierung der Juristenausbildung zu Harmonisierungsmöglichkeiten für die juristischen Prüfungen

Die Justizministerkonferenz hat auf ihrer Herbstagung am 17.11.2016 den Bericht des Koordinierungsausschusses „Harmonisierungsmöglichkeiten für die juristischen Prüfungen: Bewertungen und Empfehlungen“ zur Kenntnis genommen und diesen als sachgerechte Diskussionsgrundlage für eine weitere Angleichung der Prüfungsbedingungen sowie für eine weitere Harmonisierung und Begrenzung des Pflichtstoffs der juristischen Prüfungen anerkannt.

Der Koordinierungsausschuss wurde beauftragt, über die Empfehlungen dieses Berichts in einen Austausch mit den juristischen Fakultäten über den Deutschen Juristen-Fakultätentag e. V. einzutreten und hierüber der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister 2017 zu berichten.

Ass. iur. Klaus Kohnen