Sachgebiet: Verkehrsrecht / VG München, Beschl. v. 17.11.2016 – M 6 S 16.3838 / Weitere Schlagworte: bewusst wahrheitswidriger Tatsachenvortrag; schwerwiegende charakterliche Mängel
Leitsätze:
Wer trotz positiver Kenntnis von seiner Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr mittels bewusst wahrheitswidrigen Tatsachenvortrags zu verhindern sucht, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen wird, offenbart hierdurch schwerwiegende charakterliche Mängel, die geeignet sind, seine charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zumindest in Frage zu stellen oder gar auszuschließen.
- Zum Volltext
- Jeden Montag neueste Leitsatzentscheidungen aus Bund und Freistaat: der BayRVR-Leitsatzreport