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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMBW: Demokratieerziehung und Politische Bildungsarbeit für Schülerinnen und Schüler an Bayerns Schulen fest verankert – Schule als Lernort für Demokratie

21. November 2016 by Klaus Kohnen

Demokratieerziehung und Politische Bildungsarbeit haben in Bayerns Schulen ihren festen Platz – ganz entsprechend dem Art. 131 BV. Und zwar zunächst im Unterricht, aber auch im Schulalltag. Schule ist darüber hinaus ein Lernort für Demokratie – von der Schülervertretung bis zur Schülerzeitung.

1. Politische Bildung wird in Bayern gemäß dem Gesamtkonzept als fächerübergreifende Gesamtaufgabe verstanden. Allerdings hat die Demokratieerziehung und Politische Bildungsarbeit auch einen konkreten Ort: Dem Fach Sozialkunde kommt hier ebenso wie z.B. dem Fach Geschichte, Recht und Wirtschaft aber auch Deutsch, Geographie, Religion und Ethik eine besondere Bedeutung zu. Damit stellt politische Bildung in allen Schularten und über alle Jahrgangsstufen hinweg einen fächerübergreifenden Bildungs- und Erziehungsauftrag dar.

2. Politische Bildungsarbeit muss in einem umfassenden Sinne Information über und argumentative Überzeugungsarbeit für unseren freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat geben und zur Umsetzung anregen. Inhaltlich orientiert sie sich dabei am Lehrplan. In diesem sind das Grundgesetz, die Bayerische Verfassung, Grund-, Freiheits- und Menschenrechte, politische Systeme sowie die Gesellschaft in ihren Strukturen und Wandelprozessen verankert und werden im Unterricht behandelt.

3. Politische Bildungsarbeit wird in Bayern von fachlich qualifizierten Lehrkräften in den entsprechenden Fächern unterrichtet: Politische Bildungsarbeit darf sich nach dem Beutelsbacher Konsens nicht auf Meinungen beschränken, es müssen entsprechende Informationen – auch als Argumentationsgrundlagen – auf dem aktuellen wissenschaftlichen Diskussionsstand vermittelt und diskutiert werden. Lehrkräfte sind im Unterricht der parteipolitischen Neutralität verpflichtet. In diesem Sinne bestimmt Art. 84 Abs. 2 BayEUG, dass politische Werbung im Rahmen von Schulveranstaltungen oder auf dem Schulgelände unzulässig ist.

4. Projektarbeit belebt die politische Bildungsarbeit an den Schulen. Im Lehrplan sind dafür entsprechende Freiräume mit berücksichtigt, in denen grundsätzliche Themen, aber auch aktuelle Themenfelder in Projekten behandelt werden.

5. Aktuelle Ereignisse können und sollen im Unterricht – gemäß dem Aktualitätsprinzip z.B. des Sozialkundeunterrichts – aufgegriffen werden. Der Lehrplan lässt angesichts der Themenbreite hier vielfältige Bezüge zu.

6. Die Schulen sind Orte der Demokratieerziehung. Die Schülerinnen und Schüler wählen beispielsweise ihre Schülervertretung – von der Klassensprecherin und dem Klassensprecher über die Schülervertretung an einer Schule bis zum Landesschülerrat.

7. Die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit unterstützt die Schulen durch gezielte Projekte. Schulklassen erhalten etwa in dem Projekt „Lernort Staatsregierung“ direkte Einblicke in demokratische Prozesse und erleben diese unmittelbar. Workshops und Schülerseminare runden dieses Angebot ab.

Jedes Fach und jedes Thema lässt sich natürlich intensivieren. Wie Schülerinnen und Schüler allerdings mit wem-auch-immer und immer wieder neu erhobenen Meinungen umgehen und die damit verbundenen zusätzlichen Anforderungen bearbeiten wollen, das muss man die fragen, die immer neue Forderungen stellen.

StMBW, Pressemitteilung v. 21.11.2016

Redaktioneller Hinweis

Zur Debatte vgl. nachfolgenden Tweet:

#Demokratie stärken. @Thomas_Gehring_ zur Verantwortung der Lehrkräfte, des Staates und des politischen Willens. Schüler*innen einbinden. pic.twitter.com/T2lC3n3QLf

— GrüneFraktionBayern (@GrueneLandtagBY) November 21, 2016

 

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