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BGH: Dr. Norbert Mutzbauer neuer Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat Richter am Bundesgerichtshof Dr. Norbert Mutzbauer zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dr. Mutzbauer ist 59 Jahre alt. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er 1985 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Nach Verwendungen bei dem LG Traunstein, dem AG Rosenheim und der Staatsanwaltschaft bei dem LG München II wurde er dort 1988 zum Staatsanwalt (im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit) ernannt. Im Jahre 1990 wurde er als Richter am Landgericht an das LG München II versetzt. Von Oktober 1991 bis September 1994 war Herr Dr. Mutzbauer als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BGH und im Anschluss hieran als hauptamtlicher Leiter von Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare an das LG München I abgeordnet. Im Jahre 2000 wurde er – unter Fortdauer der Abordnung an das LG München I – zum Richter am OLG München befördert. Im Juli 2002 wechselte er als Vorsitzender Richter am Landgericht an das LG München II, von wo aus er sodann im Jahre 2004 an das OLG München versetzt und zugleich – bis 2005 – an das BayObLG abgeordnet wurde. Am 01.07.2008 wurde Herr Dr. Mutzbauer zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Seither ist er Mitglied – seit Juni 2010 auch stellvertretender Vorsitzender – des 4. Strafsenats, dem neben allgemeinen Revisionssachen als Spezialzuständigkeit insbesondere die Revisionen in Verkehrsstrafsachen sowie Entscheidungen nach § 42 IRG zugewiesen sind. Von Juli 2008 bis Juli 2010 war er zudem als Ermittlungsrichter des BGH tätig.

Das Präsidium des BGH hat Herrn Dr. Mutzbauer den Vorsitz im 5. (Leipziger) Strafsenat sowie in den Senaten für Wirtschaftsprüfersachen und für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen übertragen.

BGH, Pressemitteilung v. 22.11.2016