Gesetzgebung

Landtag: 87. Plenum (22.11.2016) – behandelte Gesetzentwürfe

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Maximilianeum_Fotolia_63596149_S_copyright - passDas Gesetz zur Überleitung der Bestimmungen zum Unschädlichkeitszeugnis in das Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (AGBGB) wurde beschlossen. In diesem Zuge erhielt das AGBGB einen modifizierten (gekürzten) Titel: Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze (AGBGB). Das Unschädlichkeitszeugnisgesetz (UnschZG) wird aufgehoben. Andere Gesetzentwürfe standen nicht auf der Tagesordnung. Die nächste Plenarsitzung findet laut Sitzungsplan am 30.11.2016 statt.

In Zweiter Lesung wurde behandelt und beschlossen:

Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Gesetz zur Überleitung der Bestimmungen zum Unschädlichkeitszeugnis in das Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, LT-Drs. 17/13143. Der Bayerische Landtag ist der Empfehlung des federführenden Ausschusses gefolgt und hat das Gesetz mit Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf beschlossen. Die Änderungen beschränken sich jedoch auf das Hinzufügen des In-Kraft-Tretens- bzw. Außer-Kraft-Tretens-Zeitpunktes. Hiernach soll das Gesetz am 01.12.2016 in Kraft treten und das Unschädlichkeitszeugnisgesetz (UnschZG) mit Ablauf des 30.11.2016 außer Kraft.

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Ass. iur. Klaus Kohnen; Titelfoto/-abbildung: (c) ah_fotobox – Fotolia.com