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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Staatskanzlei: Bayern fordert Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln – Unterstützung für entsprechenden Vorstoß des Bundesrats beschlossen

22. November 2016 by Klaus Kohnen

Der Freistaat Bayern fordert ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Der Ministerrat hat heute beschlossen, einen entsprechenden Vorstoß des Bundesrats zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu unterstützen.

Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml betonte:

„Eine flächendeckende und wohnortnahe Arzneimittelversorgung rund um die Uhr auch in Notfällen ist Daseinsvorsorge – und in einer älter werdenden Gesellschaft wichtiger denn je. Die bewährte Arzneimittelversorgung und Beratung durch die Apotheken vor Ort ist jedoch durch die aktuelle Rechtsprechung des EuGH gefährdet. Deshalb ist ein rasch greifendes Versandhandelsverbot das Gebot der Stunde.“

Der EuGH hatte die deutsche Regelung für nicht anwendbar erklärt, wonach die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel auch für ausländische Versandapotheken gilt.

Huml erläuterte: „Das jüngste Urteil des EuGH zur Preisbindung rüttelt an den Grundfesten der Arzneimittelversorgung. Ich will keinen ruinösen Preiskampf zu Lasten unserer Apotheken. Es kann nicht sein, dass in anderen Mitgliedstaaten der EU ansässige Versandapotheken vor allem die Versorgung von chronisch kranken Patienten und den Verkauf hochpreisiger Arzneimittel an sich ziehen. Insbesondere Apotheken in Stadtrandlagen und ländlichen Gebieten würden so sehr nachteilig betroffen.“

Die Ministerin unterstrich:

„Die Apotheken vor Ort sind wichtige Gesundheitsdienstleister. Kein Versandhandel und keine Online- Apotheke kann sie ersetzen. Persönliche Beratung, Nacht- und Notdienste, kurzfristige und Notfallversorgung – all das können nur öffentliche Apotheken leisten.“

Ministerin Huml betonte zugleich:

„Es ist wichtig, rasch Konsequenzen aus dem Urteil des EuGH zu ziehen. Wir brauchen die Apotheken vor Ort auch künftig für den Erhalt einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung. Deshalb macht sich Bayern im Bundesrat für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln stark.“

Am 25.11.2016 wird das Plenum des Bundesrats dazu seine Stellungnahme abgeben.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 22.11.2016

Redaktionelle Hinweise

  • Am 25.11.2016 steht der „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz – AMVSG)“ auf der Tagesordnung der 951. Bundesratssitzung (derzeit TOP 17).
  • Die Auschussempfehlung (PDF, vgl. die Begründung auf S. 24 ff.) zielt auf ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.
  • Zum Vorgang im DIP.

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Übersicht Schlagwörter: EuGH C-148/15, GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG)

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