Gesetzgebung

Landtag: Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) – Beschlussempfehlung

Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/14435 v. 24.11.2016 [PDF]). Er hat Zustimmung empfohlen.

Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen sind verfahrensrechtlicher Natur und nehmen die erforderlichen Anpassungen im Hinblick auf geändertes Bundesrecht, insbesondere der Abgabenordnung (AO), vor. Die Änderungen des KAG sollen am 01.01.2017 in Kraft treten.

Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen hat Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf empfohlen, die sich auf Art. 13 KAG beziehen (Anwendung von Vorschriften der Abgabenordnung) und – soweit ersichtlich – redaktioneller Natur sind.

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Ass. iur. Klaus Kohnen